Diskussion:Altenteil

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von KarleHorn in Abschnitt Alter

Keine Literatur Bearbeiten

Bei rechtshistorischen Begriffen sollten stets Quellen - am besten Rechtsquellen, wenigstens aber wiss. Sekundärliteratur angegeben werden. Zu oft ist in der WP bei derartigen Gegenständen von irgendwoher etwas abgekupfert worden, ohne dass für den Leser nachprüfbar wäre, ob die Information plausibel und vertrauenswürdig ist. Ohne einen derartigen Quellenhinweis ist der Artikel wenig wert, weil eben nicht vertrauenswürdig, denn es gibt weder einen namentlich bekannten Autor, Fachredakteur oder Verlag, der für die Richtigkeit eintritt.

Konkreter Anlass für meine Quellenforderung war übrigens der Artikel Korbhaus, m.E. ein seltsames Dialektwort, so dass ich eben unter dem bekannten Ausgedinge nachgesehen habe, und dann leider den ob erwähnten Mangel feststellen musste. --Decius 18:21, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nicht das ich den Artikel für wirklich wichtig halte - aber erschreckend ist es eigentlich schon, daß wikipedia 2009 einen redirect von Altenteier auf Ausgedinge hat. Da war das [1] vor über hundert Jahren sprachlich schon fortschrittlicher. An literatur habe ich irgendwo noch ein Lehrbuch von vor siebzig Jahren. Korbhaus sollte dann wohl auch mitvereinigt werden unter Altenteil. Könnte allerdings ein paar tage dauern. mfg --و ‎ © 20:52, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Das Leibgeding (auch Altenteil, Leibzucht u.ä.) ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Rechte, die üblicherweise - unter dieser Bezeichnung im Grundbuch - die Rechte des Übergebers gegenüber dem Übernehmer am Grundstück (auch Mehrzahl möglich) sichern, diese Rechte wären sonst zu sichern als Wohnrecht (Wohnen) für die Mitbenutzung von Hof und Garten als Mitbenutzungsrecht, für die Erbringung wiederkehrender Leistungen aus dem Grundstück (monatliches Taschengeld, an Martini eine Gans, Beerdigungs- und Grabpflegeverpflichtungen. Es handelt sich hier nicht um fehlenden sprachlichen Fortschritt sondern um termini technici, die in den Grundbüchern der Republik - regional unterschiedlich - verwendet werden. Ansonsten - wie gewohnt - haufenweise Unrichtigkeiten (z.B. Grundstück, Reallast, Hypothek etc.) - bertlbaum - (nicht signierter Beitrag von 79.207.31.125 (Diskussion | Beiträge) 13:49, 20. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Stichwort Bearbeiten

Ich will hier keine Debatte ohne Not anstoßen, aber warum heißt der Artikel "Ausgedinge", während im Text vornehmlich von "Altenteil" die Rede ist? "Altenteil" ist auch nach meinem Sprachgefühl der geläufigere Ausdruck, was aber durchaus mit meiner regionalen Färbung zu tun haben könnte. Asdrubal 23:18, 14. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Dem kann ich mich nur anschließen - nicht nur, weil meines Wissens zumindest im west- und norddeutschen Raum der Ausdruck "Ausgedinge" unbekannt ist. Folgerichtig verwendet auch die Höfeordnung den Begriff "Altenteil".

Ebenso fimdet sich in schweizerischen Gesetzestexten nur der Begriff "Altenteil" (z.B. Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft und Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft).

Bereits Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1905 verweist unter Ausgedinge nur auf Altenteil, wo der Begriff erklärt wird.

Brockhaus 1911 (Ausgedinge) verhält sich etwas widersprüchlich. Zur Erklärung der Bedeutung heißt es "s.v.w. Altenteil", der Hauptartikel findet sich aber unter dem Stichwort "Auszug" (Auszug), das m.E. heute in diesem Zusammenhang nicht mehr gebräuchlich ist.

Auch mehrere neuere von mir eingesehene gedruckte Lexika enthalten ausschließlich unter dem Stichwort "Altenteil" einen mehr oder weniger ausführlichen Artikel.

Lt. Duden ist Ausgedinge "österreichisch, sonst landschaftlich". Die Bedeutung wird nur durch "Altenteil" erklärt, während unter Altenteil ein ausführlicher Artikel steht.

Sogar der Verfasser des wikipedia-Artikels selbst scheint davon auszugehen, dass der Ausdruck "Ausgedinge" nur in Österreich gebräuchlich ist. Bereits für Bayern gibt er an "Austrag".-- 89.0.100.137 23:49, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich kann mich den Meinungen nur anschließen. Auch in Sachsen sagt man Altenteil, auch Auszug(s-haus). Der Verkäufer ist der Auszügler. Verbunden mit dem Auszug sind Auszugsregelungen, materielle Sicherstellung und Rechte der Auszügler. Der Artikel sollte umbenannt werden. --Striegistaler (Diskussion) 13:10, 8. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

In den "Grund- und Hypothekenacten" eines sächsischen Amtsgerichts wird in Einträgen 1780 bis 1845 mehrfach der Begriff "Ausgedinge" verwendet. Auch im Sprachgebrauch bei älteren Leuten wird "Ausgedinge" für Räume oder ein Nebenhaus, das die Alten bewohnen, wenn sie die Wirtschaft an ihre Kinder abgegeben haben, verwendet. Später wurde dann häufiger der Begriff "Auszug" gebraucht. Die Berechtigten wurden in den Verträgen als "Auszügler" bezeichnet. Das geht auch aus den genannten Grund- und Hypothecenakten hervor. Heutzutage sieht die Grundbuchordnung die Begriffe "Leibgedinge", "Leibzucht", "Altenteil" oder "Auszug" vor (§ 49 GBO). Üblich sind aber nur noch die Begriffe "Leibgeding" und "Altenteil". (nicht signierter Beitrag von 84.176.86.100 (Diskussion) 18:42, 15. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Alter Bearbeiten

Gewundert hat mich das Fehlen des Faktums, daß Landwirte mit einem gewissen Alter zwingend aufs Altenteil müssen. Aus Bayern und Baden- Württemberg sind mir einige solcher Fälle bekannt. Wie bei Desinteresse oder Nichtvorhandensein eines Erben zu verfahren ist (mittlerweile ein häufiges Vorkommnis) ist mir allerdings nicht bekannt. (nicht signierter Beitrag von 80.130.167.254 (Diskussion) 21:04, 26. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Der Hintergrund dessen ist (bundesweit) folgender: Wenn ein Landwirt in Rente gehen will, muß er den Hof abgeben. Verkaufen oder für mindestens neun Jahre verpachten, sonst besteht kein Anspruch auf die Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Rechtsgrundlage: ALG. Diskutiert wird diese sog. "Hofabgabeklausel" hier: [[2]]

Er kann natürlich weiter den Hof bewirtschaften, bekommt die Rente dann jedoch nicht. Damit soll der Generationenwechsel gefördert werden. Das Problem ist natürlich dann da, wenn kein Hofnachfolger vorhanden ist. Andererseits fördert diese Regelung die Übergabe der Betriebe in vorhandene Hofnachfolger. --KarleHorn (Diskussion) 20:48, 27. Jun. 2014 (CEST)Beantworten