Diskussion:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stephan Klage in Abschnitt 1938 bis 1945 im Abschnitt "Entwicklung"

Ursprünglich, habe ich diesen Artikel unter ABGB eingetragen, da dies aufgrund der Ausführungen auf dieser Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Abk%FCrzungen/A , auf der auch explizit die Abkürzung ABGB genannt ist, angezeigt schien. Aus Gründen der Einheitlichkeit wäre daher der Artikel auch dort einzuordnen und ein Redirect von Allegmeines Bürgerliches Gesetzbuch auf ABGB einzurichten und nicht umgekehrt.

Petwoe 14:59, 27. Dez 2003 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 13:17, 4. Aug. 2016 (CEST)

Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand Bearbeiten

Link HGB verweist auf das deutsche HGB, was aber glaube ich korrekt ist, vor der Abkürzung für Konsumentenschutzgesetz (KSchG) habe ich östereichisch gesetz, da die Abkürzung in deutschland für das Kündigungsschutzgesetz benutzt wird. An dieser stelle möchte ich auch auf Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand hinweisen für ein Besseres Rechtsverständnis im deutsch östereichischen und schweizer Rechtsverkehr --St.S 09:20, 20. Aug 2004 (CEST)

deutscher Rechtsraum Bearbeiten

was soll "deutscher Rechtsraum" bedeuten? 212.186.100.156 18:43, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Gemeint war wohl deutschsprachig. Habe es geändert. --Allesmüller 18:05, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

"deutschsprachig" ist in diesem punkt falsch, da das ABGB ein Kodex für die deutschen erbländer in österreich ist und in verbindung und vergleich mit den deutschen fürstentümern etc. gestanden ist. (das bgb kam erst um 1900)

Objekt 17:01, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Der Satz bedeutet, dass es HEUTE im deutschsprachigen Raum kein älteres, noch gültiges Rechtsbuch mehr gibt. Lesen, nachdenken, still sein. --Zoris Trömm 01:33, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

das sagt gerade einer, der sich eine "österreichische nation" zusammenträumt...

PS: die quelle spricht von "deutschen rechtsraum"...

Brauneder, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, in: Cordes/Lück/Werkmüller/Schmidt-Wiegand (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Auflage, Bd. 1, Berlin 2008, Sp. 146-155, ISBN 978-3-503-07912-4

Objekt 02:42, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Brauneder schreibt auch, dass die Unabhängigkeit der Richter im dritten Reich im Großen und Ganzen gewahrt blieb. Super Quelle...--Zoris Trömm 10:37, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

ich war damals kein richter, kann dazu nichts sagen. aha, jetzt ist auf einmal brauneder keine reputable quelle mehr? warum sagt mir das denn keiner?

sind die 400 anderen fachautoren aus brauneders werk auch alle verkappte nazis. danke zoris dass du mich auf diesen missstand aufmerksam machst.

vielleicht sollten wir zu diesem thema allwissende quellen fragen, das döw oder wiesenthal-center.

Objekt 10:59, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

In der Rechtsvergleichung werden Rechtskreise unterschieden. Österreich gehört zum deutschen. -- Patroklos 22:01, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

1938 bis 1945 im Abschnitt "Entwicklung" Bearbeiten

Wenn man den Artikel liest und es nicht besser wüsste, hat das ABGB in dieser Zeit ganz normal gegolten und die NS-Herrschaft in Österreich gar nicht stattgefunden.193.104.220.1 19:19, 24. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Und was ist mit der WRV in D.? Überlagerungen als ius novum. --Stephan Klage (Diskussion) 22:54, 24. Nov. 2022 (CET)Beantworten