Diskussion:Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 91.49.65.81 in Abschnitt Artikel überarbeiten

Die Bauregellisten sind weitestgehend zurückgezogen (nicht signierter Beitrag von 193.27.22.90 (Diskussion) 13:56, 31. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Artikel überarbeiten Bearbeiten

78.94.111.214 schrieb: Dieser Artikel ist seit der Änderung des deutschen Instituts für Bautechnik seit Juli 2017 obsolet, da die AbZ durch die allgemeine Bauartgenehmigubg nach MBO ersetzt wurde. Bitte den Artikel überarbeiten, da er hier sicherheitsrelevantes Bauwissen falsch darstellt. Danke.

Ich habe das oben stehende mal hierher verschoben, da es nicht in den Artikel selbst gehört. Ich habe dort den Baustein Überarbeiten gesetzt. Dieser Artikel sollte überarbeitet bzw. ergänzt werden da sich die Regeln geändert haben https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P1/FAQ_Deutsches_Regelungssystem_Bauprodukte_Bauarten.pdf . Für Bauprodukte gelten aber immer noch abZ. --Petflo2000 (Diskussion) 17:09, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die Bauregellisten existieren nicht mehr, stattdessen gibt es die „Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“, oder „kurz“ MVVTB. Sie teilt sich jetzt in vier Teile auf, welche wie die Bauregellisten mit A bis D „nummerieret“ sind.
Ansonsten existieren die abZ, abP, ZiE, aBG, usw. weiter.
Was sich seit der Novellierung der EU-BauPVO und der deshalb angepassten MBO geändert hat, ist die Tatsache, dass für Produkte, für die eine „europäisch harmonisierten Norm“ existiert, keine erhöhten Anforderungen durch die Mitgliedsländer gestellt werden dürfen - und somit keine Zulassung gefordert werden darf. Beispielsweise ist dies mittlerweile bei Feuerschutzabschlüssen bzw. Brandschutztüren der Fall, die seither lediglich eine CE-Kennzeichnung und nicht wie üblich die „Plakette“ aufgebracht haben müssen. Dies war übrigens direkte Folge des „deutschen Sonderweges“, europäische Standards durch nationale Standards zu „überbieten“. Ausländische Hersteller hatten deshalb weniger Chance, auf dem deutschen Markt und dem heimischen gleichzeitig ihre Produkte zu verkaufen.
Zusammengefasst: Neu ist lediglich die MVV/TB statt der Baurregelliste und die altbekannte und nun umgesetzte Grundregel: europäisches „Recht“ schlägt deutsches „Recht“ --91.49.65.81 17:16, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten