Diskussion:Alicia Alonso

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 109.47.3.115 in Abschnitt Unausgewoger Artikel

Unausgewoger Artikel Bearbeiten

Abgesehen, dass sich ca. 2/3 des Textes mit politischen Vorfällen in Cuba befassen und nur ein Drittel mit der Person und dem Schaffen Alicía Alonsos sind die gelieferten Informationen zu den Verhaftungen und den Hinrichtungen teilweise unzutreffend und die genannten Quellen m. E. nicht geeignet hier als Belege zu dienen. Die genannten Quellen übernehmen gewohnheitsmäßig und ungeprüft Meldungen von internationalen und US-amerikanischen Agenturen, von denen in bezug auf Cuba kaum eine wahrheitsgetreue Berichterstattung zu erwarten ist.

Bei den verhafteten 75 Personen zum Beispiel handelte es sich nur in ganz wenigen Fällen um Journalisten bzw. solche, die sich dafür ausgaben. Die meisten waren von den USA (und zwar von der US-Interessenvertretung direkt) angeworbene und bezahlte Agenten, die die Aufgabe hatten, durch politische Provokationen das System zu destablisieren. Sie wurden keineswegs in "Schnellverfahren" abgeurteilt wie hier behauptet wird sondern in einem mehrwöchigen Prozess, in dem zahlreiche Zeugen gehört und Beweismittel vorgelegt wurden. Der Personenkreis, zu dem auch die 75 Verhafteten gehörten war durch den cubanischen Geheimdienst infiltriert, die zahlreiches Beweismittel gesammelt hatten, um die Betreffenden anklagen zu können. Es wurde sogar gefilmt wie einige der Angeklagten mit eigenen Schlüsseln die US-Interessenvertretung betraten und verließen und Bargeld erhielten. Eine mehrere hundert Seiten starke Dokumentation über den Prozess mit zahlreichen Beweismitteln ist als Buch erschienen und frei erhältlich.

Die Entführer der Fähren, die ebenfalls im Artikel erwähnt wird, hatten die Passagiere - unter denen auch ausländische Touristen waren - mit ihrer Ermordung gedroht, falls ihre Forderungen nicht erfüllt werden. Auch hier kann nicht von einem "Schnellverfahren" gesprochen werden. Es gab drei Verhandlungstage. Es gab schließlich keine schwierige Beweisaufnahme. Die Angeklagten wurden auf der Grundlage nationaler Gesetze verurteilt. Wie man das Strafmaß beurteilt ist eine subjektive Enschätzung. (nicht signierter Beitrag von UweStark (Diskussion | Beiträge) 08:49, 8. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Amnesty International hier allen Ernstes als Quelle zu bezeichnen, die "gewohnheitsmäßig und ungeprüft Meldungen von internationalen und US-amerikanischen Agenturen" übernehme, ist nur lachhaft, selbst wenn es keine Kritik von AI an von den USA zu verantwortenden Menschenrechtsverletzungen gäbe – im kubanischen Zusammenhang empfehle ich, die einschlägigen AI-Reports zu Guantánamo Bay und den Miami Five zur Kenntnis zu nehmen! Dass die kubanische Regierung grundsätzlich jeden Oppositionellen als Agenten oder Söldner definiert, ist für die enzyklopädische Zusammenfassung hier ohne Relevanz. Selbst eine nachgewiesene Entgegennahme von Geld in der US-Interessenvertretung würde noch keine Haftstrafe rechtfertigen! Was die Entführer betrifft, so sieht das kubanische Strafgesetzbuch bei reiner Androhung von Gewalt keine Todesstrafe vor. Wer die Mär von den Söldnern im Auftrag der USA lesen möchte (und kein Wort zur mehr als peinlichen "Nachricht aus Havanna an unsere Freunde in der Ferne" und deren Unterzeichnern), der möge EcuRed lesen, die kubanische Version von Wikipedia, die allerdings keinem neutralen Standpunkt verpflichtet ist.
Gegen weiteres Auffüllen des Artikels mit Informationen zu Alonsos Leben und Wirken ist überhaupt nichts einzuwenden. Nur zu!-- Hvd69 02:08, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Wer sich den über die Referenz zugänglichen offenen Brief anschaut, dem stockt ob der wirklich nur noch primitiv zu nennenden Propaganda schlichtweg der Atem. Und das aus einem Land, in dem die selbsternannte Führung Menschenrechte mit Füssen tritt und sich der um ihren Machterhalt umherflanierenden "gebildetsten Prostituierten der Welt" rühmt. Das auch von A. Alonso unterzeichnete Pamphlet ist wahrlich kein Ruhmesblatt. --109.47.3.115 18:34, 4. Dez. 2016 (CET)Beantworten