Diskussion:Algor mortis

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kleinalrik in Abschnitt Erbrechtliche Aspekte
Zitat: Nach Eintritt des Todes fällt die Körpertemperatur (ca. 37 °C) auf Raumtemperatur (ca. 21 °C) mit etwa 0,833 °C pro Stunde, d.h. der Temperaturausgleich ist nach etwa 19 Stunden eingetreten.

Dieser Wert in °C pro Stunde kann nicht konstant sein, sondern ist proportional zur Temperaturdifferenz (Körpertemperatur - Raumtemperatur). Die Abkühlung verläuft also nicht konstant sondern exponentiell. Wenn sich diese 0,833 °C pro Stunde auf die erste Stunde beziehen, wäre die Körpertemperatur nach 19 Stunden immer noch bei etwa 27 °C --androl 15:19, 24. Dez 2005 (CET)

Also laut dem englsichen Artikel dürften die 0,8333°C/Stunde tatsächlich am Anfang gelten, weil dort steht was von 1-1,5°F/Stunde bis annähernd Raumtemperatur erreicht ist (wobei nicht klar ist, wie "annähernd" definiert ist). 1,5°F/Stunde entspricht genau 0,8333...°C/Stunde. --MrBurns 20:08, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Übertrieben genaue Angaben korrigiert. Bearbeiten

Eine Temperaturangabe mit drei Nachkommastellen ist einfach nur lächerlich! Zumal - wie ja auch im weiteren Verlauf des Artikels ausgeführt - der Temperaturabfall sehr stark von den Umgebungsbedingungen abhängt. (Ist ja logisch, dass eine Leiche, die bei -20°C im Freien liegt, schneller auskühlt als bei +20°C in der geheizten Wohnung …)

Ein Merksatz von C. F. Gauß: "Der Mangel an mathematischer Bildung gibt sich durch nichts so auffallend zu erkennen wie durch maßlose Schärfe im Zahlenrechnen." Das gilt für alle Naturwissenschaften. Daher erlaube ich mir, die "0,833 °C" auf "0,8 °C" zu korrigieren.

Freundliche Grüße

erinac@eus 00:00, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Erbrechtliche Aspekte Bearbeiten

"Der Sterbezeitpunkt wird in den Totenschein eingetragen und hat etwa bei nahezu gleichzeitigem Versterben mehrerer Angehöriger erbrechtliche Konsequenzen insbesondere für die Erbfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB), aber auch die Erbfähigkeit (§ 1923 Abs. 1 BGB)." Was bitteschön soll dieser anekdotische Ausflug in diesem Artikel? Zumal weiter unten beschrieben wird, dass die Körpertemperatur alleine nicht geeignet ist, den genauen Todeszeitpunkt zu bestimmen. Sollte meiner Meinung nach raus und lediglich der Satz verbleiben: "Sie wird bei einer Leichenschau festgestellt und dient zur ungefähren Bestimmung der Todeszeit." Kleinalrik (Diskussion) 15:27, 14. Jul. 2022 (CEST)Beantworten