Diskussion:Alfred von Wurzian

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von ViennaUK in Abschnitt Aberkennung des Adelstitels

Aberkennung des Adelstitels

Bearbeiten

gibt es dazu noch weitere Informationen? Habe bislang noch nichts davon gehört, dass jemandem nach Abschaffung des Adels bzw. dessen Privilegien ein Prädikat, das ohnehin nur noch Namensbestandteil ohne weitere Bedeutung war, aberkannt wurde, insbesondere nicht im Rahmen der Entnazifizierung. -- Nikolaus 13:11, 13. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Das muß in dieser Form (Im Zuge des Entnazifizierungsprozesses wurde Wurzian unter anderem der erbliche Adelstitel „von“ aberkannt, so dass er sich seit Ende der 1940er Jahre nur noch „Alfred Wurzian“ nennen durfte.) auch eine glatte Fehlinformation sein. Alfred Wurzians Urgroßvater Josef von Wurzian hatte 1850 den erblichen österreichischen Ritterstand erhalten, Alfred selbst wurde 1916 als österreichischer Bürger geboren, und besaß von daher seit der Geburt ebenfalls den erblichen österreichischen Ritterstand. 1919 wurde der Österreichische Adel durch das Adelsaufhebungsgesetz abgechafft, das „von“ verschwand folglich aus seinem Namen. In der Zeit des Nationalsozialismus und als Österreich völkerrechtlich Teil des Deutschen Reiches war (1938-1945), konnte sich Wurzian mit Duldung der deutschen Behörden wieder „von“ genannt haben, wenn auch (nach der seit dem Ende der Monarchie in Deutschland gültigen deutschen Rechtsauffassung) als reiner Namensbestandteil ohne weitere Bedeutung. Mit Wiederherstellung der Republik Österreich 1945, deren Bürger Wurzian danach wieder war, trat auch das Adelsaufhebungsgesetz wieder in Kraft, und Wurzian hatte danach wieder auf das von“ zu verzichten. Was das mit der Entnazifizierung zu tun haben soll, ist mir selber schleierhaft und ich habe den fraglichen Satz aus diesem Grund auch aus dem Artikel entfernt. Beste Grüße ViennaUK 20:54, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten