Diskussion:Alexander Wendt (Journalist)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von WAH in Abschnitt "Vermeintlicher" Anspruch

Relevanz

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.. ist gegeben nach WP:RK#Autoren:

  • wenn sich besondere Bedeutung oder Bekanntheit etwa durch einen Eintrag in einem anerkannten, redaktionell betreuten Nachschlagewerk (Enzyklopädie, Lexikon etc.) oder einer vergleichbar renommierten Quelle wie dem Perlentaucher nachweisen lässt

>>>Eintrag von Alexander Wendt<<< bei Perlentaucher. --Anti   ad utrumque paratus 23:53, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Biedenkopf-Biografie ?

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@Anti.: Hallo, gibt es einen bestimmten Grund, weshalb du in der Bibliografie im Artikel die Biedenkopf-Biografie weggelassen hast ? Ist das evtl. ein Irrtum der DNB, und deren tatsächlicher Autor ist ein anderer Alexander Wendt ? Gruß, Qaswa (Diskussion) 14:54, 7. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

P. S.: Wenn man sich die Angaben bei der LCCN (= jetzt im Art.) anschaut, dann scheint es tatsächlich noch einen zweiten, ebenfalls 1966 in Leipzig geborenen A. W. zu geben. Oder du müsstest den Artikel biografisch sehr wesentlich ergänzen. Qaswa (Diskussion) 15:24, 7. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

"Vermeintlicher" Anspruch

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"Vermeintlich" ist etwas, von dem man etwas meint, was es nicht wirklich ist. Z.B. ein vermeintlicher Fehler = die Leute meinen, es sei ein Fehler; es ist aber gar keiner. Hier hat das Buch "Auf ein Gläschen mit Helmut Schmidt" den "vermeintlichen Anspruch", die dunklen Seiten des Ex-Kanzlers zu beleuchten. Heißt das wirklich: Die Leute meinen, das Buch will die dunklen Seiten Schmidts beleuchten, aber das will es gar nicht? Oder hat sich der Autor da im Wort vergriffen? Viele Leute verwechseln "vermeintlich" mit "vermutlich" oder "anscheinend". Evtl. sollte es auch heißen "nicht eingelöster Anspruch" Rheinvolk (Diskussion) 09:54, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Das ist mir auch aufgefallen, ich habe das Wort gestrichen und ein Zitat kenntlich gemacht. Gruß --WAH (Diskussion) 13:08, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten