Aktivierungsverbot für Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer < 1 Jahr? Bearbeiten

Hallo allerseits, finde für die Behauptung "Auch für Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von weniger als einem Jahr gilt ein Aktivierungsverbot." landein landaus keinen Beleg. Im welchem Gesetzestext o.ä. ist das geregelt? Gruß --Qniemiec (Diskussion) 14:13, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten