Diskussion:Aktionär

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Calculon79 in Abschnitt Belege

Aktionär ist zwar nicht im klassischen Sinn eine Tätigkeit, aber noch weniger eine "Eigenschaft", im Sinne einer Charaktereigenschaft, einer Lebensart oder einer sozialen Rolle. Ein aktives Moment zeichnet Aktionäre allemal aus. Daher bin ich für eine Umkategorisierung in die Kategorie:Personen nach Tätigkeit. - Helmut Zenz 07:57, 14. Aug 2006 (CEST)

Ein Aktionär kann aktiv oder passiv sein. Die meisten Aktionäre sind passiv. Aktive Aktionäre sind Investoren oder Unternehmer, und die stehen auch unter "Personen nah Tätigkeit (Unterbereich "Wirtschaftsperson").
"Aktionär" ist eine Rolle in der kapitalistischen Wirtschaft. Die Frage ist jetzt, ob die Kategoriebeschreibung von "Person nach Eigenschaft" auch auf Rollen in der Wirtschaft ausdehnbar ist. Ansonsten gäbe es für die Eigenschaft "Aktionär" keine passende Einordnung unter "Person". Eine Tätigkeit ist es keinesfalls.
Hier mal ein paar verwandte Begriffe, vielleicht hilft das weiter: Eigentümer, Hausbesitzer, Autobesitzer, Reicher, Schuldner, Gläubiger. --Gratisaktie 09:58, 14. Aug 2006 (CEST)
Die Wirtschaftswissenschaften sind ein Teil der Sozialwissenschaften. Insofern ist eine Rolle im Wirtschaftsleben auch eine soziale Rolle, un der Aktionär passt gemäß Kategoriebeschreibung in die Kategorie:Person nach Eigenschaft. --Gratisaktie 13:04, 16. Aug 2006 (CEST)
O.K. - Helmut Zenz 14:35, 16. Aug 2006 (CEST)

"Der Aktionär (...) ist Eigentümer eines Anteils an einer Aktiengesellschaft und damit Miteigentümer an diesem Unternehmen." Der Aktionär ist Eigentümer seines Anteils an der Aktiengesellschaft, welche wiederum Trägerin eines Unternehmens ist. Das macht ihn aber nicht zum Miteigentümer am Unternehmen. Sein Anteil vermittelt dem Aktionär gewisse Rechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Recht auf Teilnahme an der GV, Stimmrecht usw.). Er kann aber über die Vermögenswerte des Unternehmens nicht verfügen wie ein Eigentümer. Er kann lediglich seinen Anteil an der Gesellschaft verkaufen. Eigentliche Trägerin bzw. Eigentümerin des Unternehmens ist die Aktiengesellschaft, also eine juristische Person. Hätte der Aktionär die Rechte eines Eigentümers, so hätte er auch die Pflichten eines Eigentümers. So müsste er für die Schäden geradestehen, welche der Betrieb des Unternehmens verursacht. Das muss er nicht, weil er eben nicht Eigentümer im rechtlichen Sinne ist. --Muallim 17:00, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung Bearbeiten

Im Abschnitt "Hauptversammlung" steht, daß Vorstand bzw. in der Scheiz der Verwaltungsrat von der HV gewählt wird. Für deutsche Aktiengesellschaften stimmt das nicht: Der Aufsichtsrat wird von der HV gewählt, dieser wiederum entscheidet dann über die Besetzung des Vorstands. Laut Aktiengesellschaft (Österreich) wird auch in Österreich der Aufsichtsrat - nicht der Vorstand! - von der HV gewählt. 15.10.2006

Das steht auch genauso da:
Die Hauptversammlung [...] wählt die oberste Unternehmensleitung (DE: Aufsichtsrat,[...]), welche wiederum die Geschäftsleitung bestellt (D: Vorstand,[...]).

Treue- und Sorgfaltspflichte im Deutschland und Österreich?? Bearbeiten

Hallo, kann ich ihnen eine Gefallen bitten? Ich suche ein paar akademische Artikeln (etwa in der NJW oder ZGR) über Treue- und Sorgfaltspflichten im Deutsche und Österreichische Gesellschaftsrecht. Können Sie ein paar besonders empfehlen? Bitte am meinen Englischen Wikiseite beantworten! Wikidea :)

Belege Bearbeiten

Wie kann es sein, dass der Artikel völlig unbelegt ist? Ist das tatsächlich so oder hängt das mit dem Referenz-Fehler zusammen? Habe jedenfalls den Artikel noch um statistische Angaben zur Zahl der Aktionäre ergänzt. Calculon79 14:00, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten