Hinweis

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Es fehlt ein Hinweis darauf, dass Adress- und Telefonbücher im Vergleich zu früher viel an Quellenwert verloren haben, weil im Zuge des Datenschutzes heute jeder selbst entscheiden kann, ob seine Daten aufgenommen werden. -- 212.65.1.102 13:28, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Welches "früher" meinst Du? Das Bundesdatenschutzgesetz gilt immerhin schon über dreißig Jahre. Es betrifft auch nicht alle hier aufgezählten Adressbücher. --P.C. 13:35, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten
"Früher" in Bezug auf deutsche Adress- und Telefonbücher meint ungefähr Anfang/Mitte der 1990er Jahre. Bis dahin musste jede Normalbürger mit einem Zwangseintrag in Adress- und Telefonbuch leben. Sogar Zweitwohnsitze waren im Adressbuch eingetragen. Auch einem Telefonbucheintrag (mit Straße und Hausnummer!) konnte man sich nur entziehen, in dem man auf einen Telefonanschluss verzichtete. Es gab nur sehr wenige Ausnahmen, wie Politiker mit Terroranschlagsrisiko. Das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht für alle Bürger kam erst Jahrzehnte nach Einführung des BDSG. Ich weiß aber nicht mehr, ob jemand geklagt hat, oder die betreffenden Gesetze aus anderen Gründen geändert wurden, z.B. bei der Privatisierung der Post. --212.65.1.102 08:18, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Nein, Nicht jeder Bundesbürger musste damit leben in meinem Addressbuch verewigt zu werden. Du hast den ersten Satz des Artikels entweder nicht gelesen oder verstanden. Das hier ist nicht der Artikel Telefonbuch. --P.C. 08:56, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Infos zu Dateiformaten elektronischer Adressbücher ...

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... fehlen hier leider noch völlig. (nicht signierter Beitrag von 77.186.99.243 (Diskussion) 19:41, 11. Feb. 2013 (CET))Beantworten