Vorlagerecht und Vorlagepflicht aus Art. 234 EG bezieht sich nur auf MS der Europäischen Gemeinschaft (nicht MS der EU) ! Für die EU gilt Art. 35 EU mit seiner Fakultativklausel und Ausnahmen für die 2. und 3. Säule. Insoweit ist der Beitrag nicht korrekt ! --217.225.34.9 11:01, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

streiche ›Vorlage‹, setze ›Vorabentscheidungsverfahren‹? Bearbeiten

…im Text wird auf ›Vorlage‹ gelinkt, was aber nicht zielführend ist; klüger wäre mE ein Link zum Lemma Vorabentscheidungsverfahren. --Lex80.121.95.243 13:56, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten