Diskussion:Abkommen über das internationale Privatrecht vom 19. März 1940

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Hinweis

Hinweis

Bearbeiten

Der letzte Halbsatz enthält einen Grammatikfehler und ist nicht recht verständlich. --DiRit 15:34, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

So besser? --Stephan Klage 17:21, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

"Rechte und Pflichten staatlicher Souveränität": Ich sehe wenig Zusammenhang zum Thema des Artikels. Ansonsten weiß man nicht recht, was man sich darunter vorstellen soll. Nach unseren Begriffen haben Rechtssubjekte Rechte und Pflichten. Souveränität ist eher eine Eigenschaft eines staatlichen Gebildes als ein Rechtssubjekt. --DiRit 18:30, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der Grammatikfehler wird nicht mehr beanstandet. Damit erledigt. Ein Objekt kann keine Souveränität haben. Lediglich Rechtssubjekte!--Stephan Klage 18:45, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Und was heißt dann: "Rechte und Pflichten staatlicher Souveränität"? Um wessen Rechte und Pflichten geht es, von Privatleuten oder von Staaten? --DiRit 19:01, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hab mal weiter gesucht: Konvention von Montevideo. Wie man dem dortigen Link entnehmen kann, heißt die beschlossene Konvention: "Convention on Rights and Duties of States", also geht es um die "Rechte und Pflichten von Staaten", wobei unter anderem auch definiert ist, was einen souveränen Staat ausmacht. Mit dem hier diskutierten Artikel über internationales Privatrecht hat die Konvention aber nichts zu tun. --DiRit 19:44, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Jetzt passt es inhaltlich. Dennoch wäre ich eher dafür, den ganzen letzten Satz zu löschen, weil er mit dem Thema des Artikels eigentlich nichts zu tun hat. Solange das nicht einvernehmlich geschieht, verbessere ich wenigstens noch einen Rechenfehler. --DiRit 20:43, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der letzte Satz hat (narrative) ergänzende Bedeutung zum Konventsthema - nicht zur Sache selbst. Das dürfte aufgefallen sein.--Stephan Klage 20:48, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Offenbar bin ich mathematisch der Sache nicht gewachsen. Also gut, 1933 ist 3 Jahre später als 1940. Das ist entwaffnend. --DiRit 21:03, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Zücke Deine Waffen - stich zu ! Du hast Recht. Bin dem Zahlenspiel erlegen. Also 7 Jahre zuvor! Das kriegen wir auch noch geregelt. --Stephan Klage 21:06, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten