Diskussion:Abfallverzeichnis-Verordnung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rechtswirksamer in Abschnitt Überarbeitungsbedarf

Bitte nach "Abfallverzeichnis-Verordnung" (mit Bindestrich, Verordnung groß) verschieben. So heißt die Verodnung nämlich laut Gesetzestext. Als noob kann ich das leider nicht selbst machen :(

Verweis: https://www.umwelt-online.de/recht/abfall/krwabfg/kreis.vo/avv1.htm

-- Ayrbuzz 14:18, 20. Sep 2005 (CEST)

Stimmt, ist aber jetzt per REDIRECT geregelt. Ich finde das (noch) adäquat. --AHK 21:44, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Überarbeitungsbedarf Bearbeiten

Die AVV kennt keinen Anhänge, schon gar nicht deren 2, sondern lediglich eine Anlage mit den Abfallschlüsselnummern. Der Begriff des "Spiegeleintrags" bleibt vor diesem Hintergrund unklar. Das sollte konkretisiert werden. --Rechtswirksamer (Diskussion) 12:46, 2. Feb. 2020 (CET)Beantworten