Diskussion:Abberufung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 87.181.151.38 in Abschnitt Definition falsch

link zu kanzlei entfernt (weblinks) Bearbeiten

der Link führte zu einem Kanzlei Wiki ohne Inhalt. Ich unterstelle Werbeabsicht, da der Artikelbegriff in keinster Weise erläutert wird (nicht signierter Beitrag von 109.90.86.26 (Diskussion) 23:04, 30. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Die Abberufung, das Abberufen. Bearbeiten

...kann auch übertragen den Tod eines Menschen meinen, siehe dazu: http://www.duden.de/rechtschreibung/Abberufung http://www.duden.de/rechtschreibung/abberufen_werden http://www.duden.de/rechtschreibung/abberufen

...der Artikel hier erweckt aber den Eindruck, als hätte dieser Begriff nur die Bedeutung "Amtsenthebung", sekundäre Bedeutung sollte hier auch erwähnt sein. LG.--Onoffon (Diskussion) 18:36, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Wikipedia ist kein Wörterbuch. Die Abberufung "im übertragenen Sinne" bedarf aus meiner Sicht keiner enzyklopädischen Erwähnung, denn dazu ist (inhaltlich) nahezu nichts zu sagen. --Opihuck 19:11, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Das mag zwar stimmen, dennoch sollte es der Vollständigkeit halber hier erwähnt sein, da es nunmal auch diese Bedeutung hat, halbe Sachen erachte ich als unseriös. LG.--Onoffon (Diskussion) 19:18, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Wenn "es stimmt", gehört es offenbar auch deiner Auffassung nach nicht hierher. --Opihuck 19:22, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Mal davon abgesehen, das du einfachte Texte nicht in ihrem Zusammenhang zu verstehen scheinst, scheinst du überdies, aus mir unerklärlichen Gründen, auch eine gewisse Aversion gegenüber der sekundären Bedeutung zu haben und weigerst dich deshalb, den Lesern die volle Bandbreite der Bedeutung "Abberufung" hier in diesem Artikel nahezubringen, warum ist mir zwar schleierhaft, aber gut, manche Menschen scheinen halt auf Vollständigkeit nicht viel zu geben. Und übrigens die sekundäre Bedeutung ist in sogut wie allen Enzyklopädien erwähnt, aber hier soll sie nicht erwähnt sein, warum auch immer... LG.--Onoffon (Diskussion) 19:38, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Definition falsch Bearbeiten

Eine Abberufung muss nicht vorzeitig sein, vgl. Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch. Für Studium und Ausbildung. 16. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2016, ISBN 978 3 8006 51429: Abberufung

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 09:48, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Im Artiekl heisst es Die Abberufung eines Gesandten, vollzogen mit Überreichung des Abberufungsschreibens an das fremde Staatsoberhaupt bedeutet, falls nicht ausschließlich die Person des Gesandten betreffend (Persona ingrata), den Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Find ich irgendwie seltsam jeden Tag werden in der Welt Diplomatne abberufen Da werden doch nich gleich auch die Beziehungen mit abgebrochen (nicht signierter Beitrag von 87.181.151.38 (Diskussion) 16:59, 26. Nov. 2020 (CET))Beantworten