Diskussion:AG Binger Nebenbahnen

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Nordgau in Abschnitt Konzession als Nebenbahn

Konzession als Nebenbahn Bearbeiten

Im Großherzogtum Hessen galt das preußische Kleinbahngesetz nicht. Daher wurden die auf hessischem Gebiet liegenden Strecken als Nebenbahnen konzessioniert. Vgl. W. Hendlmeier: Handbuch der deutschen Straßenbahngeschichte, Band 2, München 1979, S. 78. In den amtlichen Statistiken wurde sie allerdings als "nebenbahnähnliche Kleinbahn" geführt. --Nordgau (Diskussion) 21:53, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten