Diskussion:17. Reserve-Division (Deutsches Kaiserreich)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 1970gemini in Abschnitt Verweisstruktur

Verweisstruktur Bearbeiten

Auch wenn es manchen nicht passen mag, hier gibt es getroffene Regeln und und die sind kein "Schnee von gestern". Wir halten uns auch heute noch an das GG und ist wesentlich älter.

"Artikel 146 GG - Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Zeige mir die Regelung, die festlegte, dass diese Abmachung seine Gültigkeit verloren hat, und dukannst Deine Änderungen wieder aktivieren--1970gemini 14:37, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten