Diskussion:Übermittlungssperre

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2001:9E8:2B1E:3E00:11D6:556D:35D:4443 in Abschnitt Übermittlung an Bundeswehr?

Rechtsgrundlage NRW? Bearbeiten

Der Artikel legt mehrfach das Landesmeldegesetz NRWs zugrunde, das Gültigkeit für NRW hat, nicht jedoch für das restliche Bundesgebiet. Was soll das? (nicht signierter Beitrag von 194.50.162.62 (Diskussion) 17:36, 10. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Muss komplett überarbeitet werden Bearbeiten

Min Inkrafttreten des Bundesmeldegesetztes zum 01.11.2015 wurden die Landesmeldegesetze außer Kraft gesetzt. Die Angaben hier stimmen nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 195.243.139.186 (Diskussion) 08:52, 8. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Übermittlung an Bundeswehr? Bearbeiten

Vor weniger als einem Jahr konnte ich noch für meinen Sohn - neben den aufgeführten Sperren - die Übermittlung an die Bundeswehr sperren lassen. Wieso ist dies hier nicht explizit aufgeführt? Die Wehrpflicht ist schließlich nicht abgeschafft, mir ausgesetzt. Diskussionen einer aktuellen Regierungspartei um die erneute Reaktivierung der Pflicht sind im Gange, die Sperre dürfte also immernoch Relevanz haben. Bastiam (Diskussion) 09:19, 5. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wenn die Wehrpflicht wiederkommt, verschwindet logischerweise auch die Sperrmöglichkeit. Sonst wär es etwas schwierig, Musterungsbescheide zu verschicken. --2001:9E8:2B1E:3E00:11D6:556D:35D:4443 18:08, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten