Diese Definition ist vollkommen sinnfrei

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Überhaft wird immer dann notiert, wenn entweder

- die U-Haft per richterlichen Beschluss zur Verbüßung einer Freiheits- oder Jugendstrafe unterbrochen wird oder

- während der Verbüßung einer Freiheits- oder Jugendstrafe ein neuer Haftbefehl ausgestellt wird.

Zweck des ganzen ist die Ingewahrsamnahme des Gefangenen auch über sein Strafende hinweg. Es soll verhindert werden, dass der Beschuldigte nach Verbüßung seiner Strafhaft auf freien Fuß gesetzt wird, was die weitere Strafverfolgung erschweren würde. Ein Überhaft-Haftbefehl wird in der Regel eher selten vollzogen, da während der Strafzeit verhandelt wird und dieser hinfällig.

Ein zweiter Haftbefehl, der den ersten aufhebt, hat mit Überhaft überhaupt nichts zu tun.

Sollten keine Einwände bestehen, werde ich den Artikel demnächst dahingehend ändern. Quelle: Nr. 41 VGO

--Etretat 21:11, 26. Jul. 2008 (CEST)Beantworten