Diskussion:Öffentliches Gebäude
Hi, bei der Definiton wird leider nicht deutlich, ob es sich bei öffentlichen Gebäuden auch um Privatgebäude handeln kann, die jedermann grundsätzlich zugänglich sind (zB. Gaststätte oder Privatmuseum) und keiner öffentlichen Verwaltung in irgendeiner Weise untergeordnet sind. -agKaneda-
Sicherlich gibt es doch auch eine juristische Definition, oder? Die wär fein... Dunkler keks 18:41, 18. Jan. 2009 (CET)
Öffentliches Gebäude Bearbeiten
Mich interessiert auch die Frage, besser noch die Antwort auf sie Frage, ob auch Privatgebäude wie z.B. Kinos, Vereinsgebäude oder Musen im juristischen Sinne als "Öffentliche Gebäude" einzustufen sind. (nicht signierter Beitrag von 217.80.133.178 (Diskussion) 20:06, 23. Sep. 2014 (CEST))
Fehlt Bearbeiten
Es gibt auch öffentliche Gebäude, die Verrichtungen dienen, die nicht öffentlich sind und in der Öffentlichkeit getätigt als Erregung eines öffentliiches Ärgernisses bestraft werden könnten. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:09, 20. Mär. 2016 (CET)
Für jedermann zugänglich Bearbeiten
Es gibt durchaus auch öffentliche Gebäude, die nicht „für jedermann zugänglich“ sind. Ich denke da etwa an Schulen oder Strafvollzugsanstalten. Das kann also kein wesentliches Definitionskriterium sein. --BurghardRichter (Diskussion) 12:45, 9. Aug. 2019 (CEST)
- Danke für die Änderung! --BurghardRichter (Diskussion) 00:33, 2. Sep. 2022 (CEST)