Diskussion:Öffentliches Baurecht (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Markus Schulenburg in Abschnitt Struktureller Aufbau des Artikels

Unterordnung unter bes. Verwaltungsrecht

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Der Artikel erweckt den Eindruck, das öffentliche Baurecht sei ein eigenständiges Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts. Das ist wohl nicht richtig, das öffentliche Baurecht ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

Vgl. Maurer,Allgemeines Verwaltungsrecht, §3,Rdn.3

-- 82.113.121.184 21:01, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Struktureller Aufbau des Artikels

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Durch die Erweiterungen in den letzten Wochen hat der Artikel merklich an Substanz gewonnen. Hierfür möchte ich besonders VerwaltungsrechtBln gratulieren. Als Laie im Bereich Recht möchte ich einige Anmerkungen anbringen, um die Lesbarkeit für Laien zu erhöhen und auch der Struktur des Artikel voranbringen könnten.

  • Zuordnung der Gesetze zu den beiden "Oberbegriffen" Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, wie sie in der Einleitung angemerkt wurde.
  • Geschichte des Öffentlichen Baurechts als ersten Abschnitt des Artikels. Inwieweit gab es in den anderen ehemaligen deutschen Staaten Baugesetze oder gleich gestellte Verordnungen?
  • Die Rechtsquellen vor den Abschnitt Literatur
  • Allgemein: Herausnahme des Paragrafen aus der Abschnittsüberschriften und entsprechenden Einbau in den Abschnittstext (falls noch nicht geschehen).
  • Böser Formalismus ;): Die Verwendung der Vorlage:Literatur für die Einzelnachweise und den Abschnitt Literatur würde einer Einheitlichkeit in diesem Bereich guttun.

Ich hoffe meine Anmerkungen sind verständlich. --Markus S. 13:06, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten


Ich habe eine Zusammenfassung und Kurzdarstellung der wichtigsten für die Allgemeinheit relevanten Normen, die insbesondere die Zulässigkeit von typischen Wohngebäuden regeln, hinzugefügt und vorangestellt. Das ist für die meisten Leser wohl wichtiger als eine stringent rechtssystematische Darstellung und Ausführungen zur Geschichte des Baurechts usw.

Ggf. könnten einige interne Verlinkungen zu den unten stehenden, ausführlicheren Ausführungen vorgenommen werden.

Der weiter unten stehende Abschnitt zu "Bebauungsplänen" hier könnte an dieser Stelle wesentlich verkürzt werden, da hierzu ein gesonderter Artikel existert. Die beiden Texte über Bebauungspläne sollten dazu wohl zu einem umgearbeitet werden. Benutzer: meerwind7 - 4.8.2012 (14:50, 4. Aug. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Baurecht-Wörterbuch

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Wörterbuch zum Öffentlichen Baurecht