Diskussion:Äquivalenztheorie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Quellen
Frage: Kommt die Äquivalenztheorie nicht auch im Deliktsrecht, und nicht nur im Strafrecht, zur Anwendung? Wenn ja, wäre eine entsprechende Ergänzung im Artikel sinnvoll? --Dirk Jürgensen 16:13, 31. Dez. 2010 (CET)
- Das Deliktsrecht im Zivilrecht arbeitet mit der Adäquanztheorie (objektive Zurechnung). Dort herrscht auch kein Amtsermittlungsgrundsatz, es besteht keine staatliche Aufklärungspflicht. --Stephan Klage (Diskussion) 22:41, 4. Nov. 2019 (CET)
Quellen Bearbeiten
Bitte erstmal hier abschreiben.-- Leif Czerny 21:40, 4. Nov. 2019 (CET)
- Was abschreiben? --Stephan Klage (Diskussion) 22:08, 4. Nov. 2019 (CET)
- Die Quellen. ;-)-- Leif Czerny 22:34, 4. Nov. 2019 (CET)
- Hab welche abgeschrieben. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 22:41, 4. Nov. 2019 (CET)
- Die Quellen. ;-)-- Leif Czerny 22:34, 4. Nov. 2019 (CET)