Die Idee des Dienstleistungsschecks (DLS) liegt darin, in einfacher und unbürokratischer Weise haushaltstypische, personennahe Dienstleistungen (wie etwa Reinigungstätigkeiten, einfache Gartenarbeiten, einfache Tätigkeiten bei der Haushaltsführung) mittels Ausgabe und Einlösen von DLS abzurechnen.

Österreich Bearbeiten

Der Dienstleistungsscheck[1][2] (DLS) vereinfacht seit Jänner 2006 in Österreich die Entlohnung von Arbeitnehmern in Privathaushalten. Die befristeten Arbeitsverhältnisse können auch wiederholt abgeschlossen werden. Ziel ist es, eine legale und attraktive Alternative zur Schwarzarbeit zu bieten und Arbeitnehmern Sozialversicherungsschutz zu geben. Für den Vertrieb und die Abrechnung des Dienstleistungsschecks ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig.

Asylwerber, die seit mindestens 3 Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, dürfen in Privathaushalten für haushaltstypische Dienstleistungen mittels Dienstleistungsscheck beschäftigt werden.[3]

Frankreich Bearbeiten

In Frankreich gibt es seit dem 1. Januar 2006 den chèque emploi service universel (CESU) als Zahlungsmittel für hausarbeits- oder personenbezogene Dienstleistungen im eigenen Haushalt und für familienunterstützende Dienstleistungen. Über den CESU werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung abgerechnet.[4]

Belgien Bearbeiten

Zur Verhinderung von „Schwarzarbeit“ bzw. illegaler Beschäftigung in Privathaushalten und Kleingewerbetrieben gibt es für Dienstleistungen in diesen Sektoren seit 2003 das sogenannte „Dienstleistungs- und Haushaltsschecks“[5]. Diese Schecks kann jede Person bei den gesetzlichen Krankenkassen erwerben, um sie an Beschäftigte im Haushalt oder Kleingewerbe weiterzugeben. Diese Schecks kosteten ursprünglich 6,80 € und werden in jedem Geschäft und auf jeder Behörde in Belgien zu einem Wert von 5,00 € in Zahlung genommen. Mit der Bezahlung durch diese Schecks sind sämtliche Steuern und Sozialabgaben bezahlt, und sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind völlig im legalen Bereich. Die Abgabe der Schecks ist nicht limitiert.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Republik Österreich: Dienstleistungsscheck – Online. In: sozialministerium.at. Abgerufen am 26. Oktober 2016.
  2. Republik Österreich: Dienstleistungsscheck – Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten. In: HELP.gv.at. Abgerufen am 26. Oktober 2016.
  3. Beschäftigung von AsylbewerberInnen. AMS, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. November 2016; abgerufen am 25. Mai 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ams.at
  4. Arbeitsmarktreformen: Der Dienstleistungsscheck zur Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen. (PDF; 31 kB) In: Frankreich–Info. Französische Botschaft, Berlin, 18. April 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Februar 2014; abgerufen am 4. Februar 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ambafrance-de.org
  5. https://www.belgieninfo.net/haushaltshilfe-fuer-9-euro/