Destinatär

ein Begünstigter im Stiftungsrecht

Der Begriff Destinatär (auch Begünstigter)[1] stammt aus dem Stiftungsrecht. Hiermit werden die Personen oder Institutionen bezeichnet, die durch den Stiftungszweck (potenziell) begünstigt werden. Das bedeutet für jene die Empfangsmöglichkeit von Stiftungsmitteln.

Der Begriff leitet sich von dem französischen Wort destinataire ab, dieses sich wiederum von frz. destiner (bestimmen) bzw. von lat. destinare (bestimmen, festsetzen, übermitteln, zuteilwerden lassen, geben).

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Destinatär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ralph du Roi Droege: Familienstiftungen. Bundesverband Deutscher Stiftungen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. Oktober 2016; abgerufen am 28. Oktober 2016.