Die definitio essentialis (deutsch Essentialdefinition) ist in der Logik eine Definition, welche die wesentlichen Merkmale eines Begriffs beinhaltet. Pendant ist die definitio accidentalis (Akzidentaldefinition).

Herkunft Bearbeiten

Die Unterscheidung stammt von den Peripatetikern und wird Johannes Scottus Eriugena zugeschrieben.[1][2]

Verwendung Bearbeiten

Bei Legaldefinitionen verwendet das Gesetz im Regelfall die Methode der Essentialdefinition. Dadurch soll das Wesen des zu definierenden Begriffs abstrakt umschrieben werden. Dies dient der Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung.[3]

Sonstiges Bearbeiten

Die Essentialdefinition ist mit der Realdefinition verwandt.[4]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Johannes Scottus Eriugena, De divisione naturae I, 43
  2. Karl Samstag, Die Dialektik des Johannes Skottus Eriugena, 1929, S. 44
  3. Achim Bönninghaus, Sachenrecht II, 2014, S. 1
  4. Friedrich Ueberweg, System der Logik und Geschichte der logischen Lehren, 1865, S. 124