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1851, (Jeronimo de Vries/Johannes Albertus Brondgeest, Amsterdam, sale, September 15, 1851, no. 198, fl. 40 [with pendant], to Brondgeest [bought in]) 2
by 1873-1874, Baron Anselm Mayer von Rothschild (1803–1874), Vienna (inv. AR705), by descent to his son, Baron Albert von Rothschild 3
Probably 1874-1911, Baron Albert von Rothschild (1844-1911), Vienna, by descent to his son, Alphonse von Rothschild
Probably 1911-1938, Baron Alphonse von Rothschild (1878-1942), until confiscated by the Nazis in March 1938.
1938-1945, In the possession of the Nazis. Apparently intended for the Kunsthistorisches Museum, Vienna, but kept at the Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Innsbruck. By 1945 stored in the salt mines at Alt Aussee. 4
1945-1947, In possession of the Allies. Restituted to Alphose von Rothschild's widow, Baroness Clarice de Rothschild. 5
1947-1948, Baroness Clarice de Rothschild (1894-1967); sold to Rosenberg & Stiebel, New York
1948, (Rosenberg & Stiebel, New York, NY, sold to the Cleveland Museum of Art)
1948-, The Cleveland Museum of Art, Cleveland, Ohio
Dies ist eine originalgetreue fotografische Wiedergabe eines originalen zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk selbst ist gemeinfrei aus folgenden Gründen:
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Der Urheber dieses Werks ist 1666 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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In vielen Rechtsprechungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, sind originalgetreue fotografische Wiedergaben zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt (siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs). In diesen Rechtsprechungen ist dieses Werk tatsächlich gemeinfrei und die Bedingungen der obigen Lizenz sind nicht zwingend.
Kurzbeschreibungen
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