Die DIN 1946-4 (Raumlufttechnik Teil 4) regelt die Mindestanforderungen an raumlufttechnische Anlagen zur Reduzierung der mikrobiellen Kontaminierung in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens, u. a. in Krankenhäusern und Arztpraxen. Sie dient der Infektionsprophylaxe bei der Planung, dem Bau und der Abnahme raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) und qualifiziert die Räumlichkeiten (ebenso, wie die vormalige DIN 1946-4:2008) in zwei verschiedene Raumklassen:[2][3]

  • Raumklasse I: OP-Räume
    • Raumklasse Ia: turbulenzarme Verdrängungsströmung (TAV-Konzept, septische Operationssäle und Räumlichkeiten mit hohem Kontaminierungsrisiko)
    • Raumklasse Ib: turbulente Mischlüftung bzw. Mischströmung
  • Raumklasse II: Übrige Räume der OP-Abteilung, Untersuchungsräume
DIN 1946-4
Bereich Raumlufttechnik
Titel Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens
Letzte Ausgabe 2018-09[1]
Klassifikation 91.040.10, 91.140.30

Der Betrieb der RLT-Anlagen fällt nur dann unter die Regelungen dieser DIN-Norm, wenn die Anlagen dieser Norm entsprechend geplant, gebaut und abgenommen wurden. Abteilungen zur Behandlung hochinfektiöser, lebensbedrohlicher Infektionskrankheiten fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Norm.[4]

Einzelnachweise

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  1. DIN 1946-4:2018-09. beuth.de, doi:10.31030/28817755.
  2. DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS). DIN Deutsches Institut für Normung e. V., 6. April 2017, abgerufen am 23. Juni 2017.
  3. DIN 1946 4 - Das sollten Sie wissen. Rentschler-Air, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 15. Juni 2017 (deutsch).@1@2Vorlage:Toter Link/blog.rentschler-air.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. DIN 1946-4, Ausgabe 2008-12: Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens. f:data GmbH, abgerufen am 23. Juni 2017.