Ein Bundesvermögensamt war eine Bundesunterbehörde in der Bundesvermögensverwaltung.

Durch das Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 wurden die Aufgaben der Bundesvermögensämter mit Wirkung vom 1. Januar 2005 auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen und die Bundesvermögensämter wurden aufgelöst.[1]

Einzelnachweise

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  1. §§ 2 und 13 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235),