Die Buchlaufkarte wird von Buchhandlungen zur Kontrolle des Lagerbestandes verwendet. Sie wird in Buchexemplare eingelegt, die in der Buchhandlung z. B. als Verkaufsexemplare ausliegen. Beim Verkauf wird sie an der Kasse entnommen und zur Ergänzung aus dem Lager bzw. zur Nachbestellung benutzt. Die Buchlaufkarten können sich, je nach Firma oder Organisation, in Aufmachung, Inhalt und Notierungen unterscheiden.

Um die erforderlichen Informationen über die Gängigkeit eines Buchtitel zu erhalten und den Bestellvorgang zu vereinfachen, sind neben den üblichen bibliografischen Angaben (Verlag, Reihentitel und Reihennummer, ISBN, und Kurztitel) oftmals auch einkaufsbezogene Daten wie Bestellnummer des Barsortiments, Verlagsnummer sowie Angaben über Mindestlagerbestand, Anzahl der ergänzten Exemplare, Bestelldatum und Lieferant eingetragen. Sollte eine Karte verloren gehen, weil sie beim Verkauf nicht entnommen oder das Buch gestohlen wurde, wird eine neue Karte angelegt.

Mit der Einführung von geschlossenen Warensystemen erübrigen sich manuell geführte Karteikarten, da alle Ein- und Ausgänge im Computer erfasst werden und die Lagerkontrolle somit lückenlos durchführbar ist.

Literatur Bearbeiten

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