Brutlacht
Brutlacht (nd. brutlacht, -lichte, -loft, bruloff, neben mhd. brutloft, briutelouf, „Brautlauf“[1]) ist eine alte norddeutsche Bezeichnung für einen Teil der Hochzeitsfeier. Er bezeichnete die Feierlichkeiten nach der eigentlichen Hochzeit und damit ein teilweise tagelanges Besäufnis.[2] Die vorhergehende Prozedur, die die kirchliche Zeremonie, den Einzug in die Kirche und das Gelöbnis umfasst, wurde als Upslag bezeichnet.[2]
Das Wort wird teilweise auch direkt mit Hochzeit[3] und Hochzeitsbrauch[4] übersetzt.
Brutslacht ist außerdem ein Familienname.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Brautlauf. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 3 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1932 oder 1933). – Brautlauft
- ↑ a b Glossar. In: Derek Meister: Rungholts Ehre. ISBN 978-3-442-36310-0; historischer Kriminalroman
- ↑ visselhoevede.de: Kleines Niederdeutsches Wörterbuch ( vom 15. März 2007 im Internet Archive)
- ↑ bocholt.de: Bocholter Stadtlexikon ( vom 28. September 2007 im Internet Archive)