Als Bodensicht (englisch: ground visibility) wird in der Luftfahrt die horizontale Sicht auf einem Flugplatz bezeichnet. Nach deutschem Recht muss diese Sichtweite von einer amtlich dazu beauftragten Person oder einem automatischen System festgestellt werden.[1]

Flugdeck der USS John S. McCain bei schlechter Bodensicht

Sicht (im Sinne von Sichtweite) ist in diesem Zusammenhang die durch atmosphärische Verhältnisse bedingte und in Entfernungseinheiten ausgedrückte Möglichkeit, bei Tag auffallende, unbeleuchtete Gegenstände und bei Nacht auffallende, beleuchtete Gegenstände zu sehen und zu erkennen.

Im Gegensatz dazu versteht man unter Flugsicht (englisch: flight visibility) die Sicht in Flugrichtung aus dem Cockpit eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs. Der Begriff Erdsicht bezeichnet die vertikale Sicht aus dem Cockpit zum Erdboden.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. EU VO 923/2012. Abgerufen am 27. März 2023.