Der Blutvertrag (ungarisch Vérszerződés) war ein Vertrag der sieben Heerführer (Álmos, Előd, Kend, Ond, Tas, Huba und Töhötöm) stellvertretend für die sieben Stämme der Magyaren. Er wird traditionell als erste Verfassung Ungarns angesehen und wurde laut den Gesta Hungarorum in Etelköz vor der Landnahme des Karpatenbeckens durch die Magyaren im Jahr 896 abgeschlossen.

Darstellung des Blutvertrags in einem Fresko von Bertalan Székely im Rathaus von Kecskemét. In der Mitte ist die Stierkopfschale aus dem Goldschatz von Nagyszentmiklós abgebildet.

Das Königreich Ungarn hatte wie auch England keine geschriebene, sondern nur eine mündliche auf dem Blutvertrag basierende Verfassung.[1]

Vertragsbestimmungen

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Die Vertragsbestimmungen bestanden aus folgenden fünf in den Gesta Hungarorum überlieferten Punkten:[2]

  • Die Nation wurde verpflichtet, ihren Fürsten aus dem Geschlecht Árpáds zu wählen.
  • Die gemeinsam erbeuteten Besitztümer sollten unter allen aufgeteilt werden.
  • Der Fürst musste stets die Stammesoberhäupter in seinen Rat und zur Landesverwaltung heranziehen.
  • Wer den Treueeid zum Fürsten brach, sollte zum Tode verurteilt werden.
  • Wenn der Fürst einen Vertragsbruch begangen haben sollte, sollte er mit einem Fluch belegt werden.

Literatur

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  • Volltext des Blutvertrags (in Ungarisch)

Einzelnachweise

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  1. Margit Szöllösi-Janze: „I. Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in Horthy-Ungarn“. Die Pfeilkreuzlerbewegung in Ungarn: Historischer Kontext, Entwicklung und Herrschaft, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2009, S. 72.
  2. Anonymus, Gesta Hungarorum 6. Siehe Gabriel Silagi (Hrsg.): Die „Gesta Hungarorum“ des anonymen Notars. Die älteste Darstellung der ungarischen Geschichte (= Ungarns Geschichtsschreiber. Band 4). Jan Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-2910-1, S. 40/42 (lateinischer Text) und S. 41/43 (deutsche Übersetzung).