Blutvertrag
Der Blutvertrag (ungarisch Vérszerződés) war ein Vertrag der sieben Heerführer (Álmos, Előd, Kend, Ond, Tas, Huba und Töhötöm) stellvertretend für die sieben Stämme der Magyaren. Er wird traditionell als erste Verfassung Ungarns angesehen und wurde laut den Gesta Hungarorum in Etelköz vor der Landnahme des Karpatenbeckens durch die Magyaren im Jahr 896 abgeschlossen.
Das Königreich Ungarn hatte wie auch England keine geschriebene, sondern nur eine mündliche auf dem Blutvertrag basierende Verfassung.[1]
Vertragsbestimmungen
BearbeitenDie Vertragsbestimmungen bestanden aus folgenden fünf in den Gesta Hungarorum überlieferten Punkten:[2]
- Die Nation wurde verpflichtet, ihren Fürsten aus dem Geschlecht Árpáds zu wählen.
- Die gemeinsam erbeuteten Besitztümer sollten unter allen aufgeteilt werden.
- Der Fürst musste stets die Stammesoberhäupter in seinen Rat und zur Landesverwaltung heranziehen.
- Wer den Treueeid zum Fürsten brach, sollte zum Tode verurteilt werden.
- Wenn der Fürst einen Vertragsbruch begangen haben sollte, sollte er mit einem Fluch belegt werden.
Literatur
Bearbeiten- Erzherzog Rudolf: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Band 5 Ungarn, k.k. Hof- und Staatsdruckerei 1888, online.
- Gabriel Silagi (Hrsg.): Die „Gesta Hungarorum“ des anonymen Notars. Die älteste Darstellung der ungarischen Geschichte (= Ungarns Geschichtsschreiber. Band 4). Jan Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-2910-1, S. 144–145 (Anmerkungen zu den überlieferten Vertragsbestimmungen).
Weblinks
Bearbeiten- Volltext des Blutvertrags (in Ungarisch)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Margit Szöllösi-Janze: „I. Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in Horthy-Ungarn“. Die Pfeilkreuzlerbewegung in Ungarn: Historischer Kontext, Entwicklung und Herrschaft, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2009, S. 72.
- ↑ Anonymus, Gesta Hungarorum 6. Siehe Gabriel Silagi (Hrsg.): Die „Gesta Hungarorum“ des anonymen Notars. Die älteste Darstellung der ungarischen Geschichte (= Ungarns Geschichtsschreiber. Band 4). Jan Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-2910-1, S. 40/42 (lateinischer Text) und S. 41/43 (deutsche Übersetzung).