Das Blockschloss ist eine elektromechanische Schalteinrichtung, die zur Scharfschaltung einer Einbruchmeldeanlage dient.[1] Die Konstruktion des Blockschlosses erlaubt ein Scharfschalten nur dann, wenn alle überwachten Räume ordnungsgemäß verschlossen sind; gleichzeitig wird das Betreten des gesicherten Objektes bei scharfgeschalteter Anlage verhindert. Ein Blockschloss dient demnach nicht nur zum Scharf- und Unscharfschalten, sondern durch Erreichen der Zwangsläufigkeit auch zur Vermeidung von Falschalarmen. Es wird zusätzlich zum vorhandenen Türschloss eingebaut und erhöht auch die mechanische Verschlusssicherheit.[2]

Scharfschalten Bearbeiten

Über eine elektromechanische Verriegelung wird der Schließmechanismus gesperrt, wenn die Alarmanlage keine Freigabe erteilt. Kriterium für diese Freigabe ist, dass alle Zugangsmöglichkeiten zum überwachten Objekt verschlossen sind und keine Personen im Überwachungsbereich erkannt werden. Erst wenn dies der Fall ist, kann das Blockschloss betätigt werden.

Unscharfschalten Bearbeiten

Zusätzlich zum Türschloss muss vor dem Betreten des gesicherten Objektes das Blockschloss betätigt werden. Der Schaltmechanismus schaltet die Einbruchmeldeanlage unscharf, und der Blockschlossriegel gibt die Tür frei.

Einsatz Bearbeiten

Der Nachteil des Blockschlosses ist, dass die Sicherheit der Scharf-/Unscharfschaltung und damit die Sicherheit der gesamten Einbruchmeldeanlage von der Sicherheit des eingesetzten Schließzylinders abhängig ist.

Anstelle eines Blockschlosses wird heutzutage häufig ein Sperrelement eingesetzt. Dieses blockiert mit einem Sperrbolzen das reguläre Öffnen der Tür einer scharf geschalteten Einbruchmeldeanlage unabhängig vom Türschloss.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau
  2. Alarmanlagen, Bodo Wollny, Pflaum Verlag