Blasiwald und Unterkrummen

FFH-Schutzgebiet in Baden-Württemberg

Das FFH-Gebiet Blasiwald und Unterkrummen ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8214-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Gebiet festgelegt.

FFH-Gebiet
„Blasiwald und Unterkrummen“
Blick auf Unterkrummen am Schluchsee

Blick auf Unterkrummen am Schluchsee

Lage Gemeinde Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-8221-342
WDPA-ID 555522168
Natura-2000-ID DE8214341
FFH-Gebiet 3,588 km²
Geographische Lage 47° 48′ N, 8° 9′ OKoordinaten: 47° 47′ 54″ N, 8° 8′ 54″ O
Blasiwald und Unterkrummen (Baden-Württemberg)
Blasiwald und Unterkrummen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. Januar 2005
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das 358,77 Hektar große Schutzgebiet gehört zum Naturraum 155-Hochschwarzwald innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 15-Schwarzwald.

Es besteht aus drei Teilgebieten und liegt auf der Markung der Gemeinde Schluchsee. Der überwiegende Teil des Gebiets liegt rund um Blasiwald und im Tal des Habsmoosbächles. Zwei kleine Teilgebiete liegen direkt am Schluchsee rund um den Unterkrummenhof.

Beschreibung und Schutzzweck

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Es handelt sich um eine für den Hochschwarzwald typische Kulturlandschaft aus großflächigen extensiv genutzten Weidfeldern mit Steinriegeln, Wiesenbächen, vermoorten Bereichen und Gehölzen sowie extensiv genutzte Berg-Mähwiesen.

Lebensraumklassen

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(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)

Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

N07 – Binnengewässer (stehend und fließend)
  
0 %
N08 – Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana
  
10 %
N10 – Feuchtes und mesophiles Grünland
  
67 %
N16 – Laubwald
  
2 %
N17 – Nadelwald
  
10 %
N19 – Mischwald
  
11 %
N23 – Sonstiges
  
0 %

Lebensraumtypen

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Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 25. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:

EU
Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung) Kurzbezeichnung Hektar
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 0,60
4030 Trockene europäische Heiden Trockene Heiden 33,70
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen Wacholderheiden 5,80
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden Artenreiche Borstgrasrasen 118,70
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Feuchte Hochstaudenfluren 0,30
6520 Berg-Mähwiesen Berg-Mähwiesen 24,80
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Übergangs- und Schwingrasenmoore 0,10
7230 Kalkreiche Niedermoore Kalkreiche Niedermoore 0,50
91D0 Moorwälder Moorwälder 8,40

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das FFH-Gebiet besteht aus drei Teilgebieten, es liegt zu 96 % im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl. Außerdem liegt es vollständig im Landschaftsschutzgebiet 3.15.036 Feldberg-Schluchsee, im Naturpark Südschwarzwald und im Biosphärengebiet Schwarzwald. Es liegen keine Naturschutzgebiete innerhalb des FFH-Gebiets.

Siehe auch

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