Hallo Smörebrött,

was sind das für seltsame Quellen in Vespa GTS:

Eine Deponie, bei der die Ablagerung von Abfällen vor Änderung des § 36 KrW-/AbfG im Jahre 2001 eingestellt wurde, ist erst stillgelegt, wenn der Ablagerungsbetrieb endgültig eingestellt ist, die beabsichtige Stilllegung angezeigt war und keine behördlichen Maßnahmen in Bezug auf die Stilllegung zu erwarten sind. Bis dahin unterliegt sie dem Regime des Abfallrechts. In: Natur und Recht. Band 27, Nr. 11, November 2005, ISSN 0172-1631, S. 733–734, doi:10.1007/s10357-005-0820-z.

Johann Severin Vater: Versuch einer Allegemeinen Sprachlehre. Cambridge University Press, Cambridge 2009, ISBN 978-0-511-69530-8.

Gruß --Tomatenbrille (Diskussion) 09:05, 7. Jan. 2020 (CET)Beantworten