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Hallo Schubladenschieber,
die Artikel Vernunftrecht und Naturrecht sind bereits in der Kategorie:Rechtsphilosophie, welche ihrerseits über ein paar Zwischenkategorien in der Kategorie:Recht ist. Da ein Artikel möglichst nur einma in einer Kategorienhierarchie vorkommen sollte, und zwar in der speziellstmöglichen, ist deine Zuordnung zur Kategorie:Recht unnötig gewesen. Ähniches gilt für den Artikel Verfassung: Er ist in der Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht, die in der Kategorie:Öffentliches Recht ist, die wiederum in der Kategorie:Rechtssystem ist, welche in der Kategorie:Recht ist. Gruß -- C.Löser (Diskussion) 17:55, 24. Jun 2005 (CEST)

Ach so. --Schubladenschieber 18:00, 24. Jun 2005 (CEST)