Depri-Vorlage

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Hi Rochvellon,

danke für deine Anpassung. Leider muss ich meine Vorlage behalten, weil ich sie nicht ins normale Babel eingebunden hab, sondern an den Seitenanfang gestellt hab. deswegen auch die Linksorientierung. Aber du kannst gerne in Libros Liste meine Vorlage durch deine ersetzen, kein Problem. Sags mir nur, dann substituier ich meine direkt in meine Benutzerseite und lösch die alte. Danke und viel Spaß noch, --↓E—Bier—Netto—Rak.bla TUut (kurz auch K.) 18:56, 27. Mär 2006 (CEST)

P.S: Deiner Hass-Liste kann ich mich nur anschließen ;)

Debian Derivate

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  • adamantix Debian für Einsatz bei hohem Sicherheitsbedarf
  • ctserver Server- und Firewall-Distribution der Zeitschrift c't
  • univention Enterprise-Distribution mit integriertem Managementsystem

Wenn ich das richtig sehe, hast Du das wieder rausgeworfen. Ich nehme an, Du hast gute Gründe gehabt: Derivate für Wikipedia nicht relevant, nicht relevant für den debian Artikel, formal an der falschen Stelle angebracht oder Ähnliches. Ich wüßte es nur gerne explizit, denn grundlos gelöscht kommt ja auch vor. Warum ich damit angekommen bin? Lies bitte hier.--fluss 22:07, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Habe mal die Historie durchforstet und bin auf folgenden Eintrag gestossen: [1]. Deine Links wurden von [Benutzer:Netnet] mit Begruendung >(Revert, keine Linklisten, etwas form)< geloescht.
Ich selbst habe nur bei den Architekturen "geplant: ADM64" auf AMD64 geaendert, da zumindest die testing-AMD64 existiert. Evtl. kann hinzugefuegt werden, dass es sich um testing handelt. --Roch Diskussion 22:30, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Danke.--fluss 23:25, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II

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Hi, hoffe Du bist mir nicht böse, aber Deine Aussage auf der Diskussionsseite zwingt mich dazu, mit trockenen Paragrafen zu kontern. Bitte lies Dir die genannten Rechtsgrundlagen noch mal gründlich durch, bevor Du antwortest:

  • zum Vermögensfreibetrag für Ältere: [2] (Absatz 5)
  • zur Privilegierung eines PKW für jeden EHB einer Bedarfsgemeinschaft: [3] (Absatz 3 Nr. 2)

Gruß, --Kachelmann 20:33, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Die Gerichte setzen einen Verkehrswert von 5000 Euro bei KFZs an:

1. Ein zur Mittelklasse zählendes, fünftüriges, Superbenzin verbrauchendes Kraftfahrzeug mit 105 PS und einem Verkehrswert von 9.600 Euro eines alleinstehenden Arbeitsuchenden, stellt kein angemessenes Kraftfahrzeug i.S.v. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II dar. Der den noch als angemessen anzusehenden Verkehrswert in Höhe von 5.000,-- Euro übersteigende Betrag in Höhe von 4.600 Euro ist nach § 12 Abs. 1 SGB II als Vermögen zu berücksichtigen.

L 3 AS 1/06.

Zum anderen Punkt habe ich in der Diskussion schhon geschrieben. --Roch Diskussion 21:17, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Auch hier muss ich Dir leider widersprechen. Das von Dir genannte Urteil und auch die Hinweise der BA sind inzwischen von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überholt. Die von mir genannten 7.500 Euro stellen aktuell die Höchstgrenze dar. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10038&pos=2&anz=28 Und auch nur insoweit, als bis zu diesem Wert keine Einzelfallprüfung erforderlich ist- es kann also mit besonderer Begründung sogar ein teureres Auto angemessen sein. Mir geht es aber gar nicht darum, den Eindruck zu erwecken, als würden alle Alg-II-Bezieher teure Autos fahren und darüber hinaus über zig-tausende von Euros verfügen. Mein Ziel ist es, darzustellen, dass eine pauschale Diskussion über Menschenwürde hier nicht geführt werden kann und soll. Wer alle Alg-II-Bezieher pauschal als arm bezeichnet, argumentiert auf dem selben Niveau wie jemand, der alle Arbeitslosen als faul bezeichnet. Einfache Wahrheiten, weil sich niemand die Zeit nimmt, etwas differenzierter zu denken. Damit hat man schnell eine Masse von Interessenten hinter sich versammelt, die man beeinflussen und steuern kann. Diese Masse bezeichne ich als "hirnlos", weil sie sich nämlich nicht die Mühe macht, selber zu denken oder zu hinterfragen. Der Begriff ist nicht einmal als Beleidigung oder Diffamierung gemeint (wie es mir vorgeworfen wird), sondern als Appell, sein Hirn wieder zu benutzen und nicht jeder knackigen Äußerung -egal von welcher Seite- blind hinterher zu laufen. --Kachelmann 22:44, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Oh, das Urteil wurde noch gar nicht eingeflegt in die Datenbank und war auch mir nicht bekannt. Wenn ich den Wortlaut finde, werde ich das Urteil einstellen (lassen).
Ansonsten gebe ich Dir Recht, man darf nicht alle über einen Kamm scheren. --Roch Diskussion 23:09, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten