Sperklausel bei den Nationalratswahlen 1971 bis 1990

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Ich hab mich jetzt noch mal schlau gemacht, und bin mir ziemlich sicher, dass die 4%-Hürde erst mit der Novelle der NRWO 1992 eingeführt worden ist, und davor nur die Grundmandatshürde maßgeblich war (da damals die Landeswahlkreise die kleinsten Wahlkreise waren, waren Grundmandate auch billiger als heute (entsprechend war das Ermittlungsverfahren auch nur zweistufig, und nicht dreistufig)). Erstens ist in keiner der vom Innenministerium herausgegebenen Broschüren (1971, 1975, 1979, 1983, 1986 und 1990) von einer 4%-Hürde die Rede, diese kommt erst in der Broschüre zur Wahl 1994 vor, als schon die NRWO von 1992 galt. Zweitens ist in der 1970 verlautbarten Fassung der NRWO von keiner 4%-Hürde die Rede (BGBl. Nr. 391/1970), und ich konnte in keiner Änderung (Liste) die Einführung einer solchen Hürde finden. Drittens wird in der Nationalratsdebatte zur Novelle der NRWO 1992 (stenographisches Protokoll, Debatte beginnt auf Seite 9 von 105) auch über die Einführung der 4%-Hürde debattiert. Grüße, --BuschBohne 20:46, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten