Hallo

So gut mir die Aufnahmen mit der Drohne auch gefallen: bist du sicher, dass diese Aufnahmen nach österreichischem Recht zulässig sind und veröffentlicht werden dürfen? Nach deutschem Recht wäre eine Aufnahme wie diese wohl eindeutig ein Problem (keine Panoramafreiheit bei Luftbildern, Abbildung von geschützten Balkonen, Gärten, Swimming-Pools... Mag ja sein, dass das in AT alles völlig okay ist, aber du solltest dir da schon sicher sein. --ZxmtIst das Kunst? 21:45, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo, ich bin zwar kein Jurist, aber die sog. "Panoramafreiheit" ist in Österreich sehr tolerant. Die Panoramafreiheit zielt in der Regel nicht auf private Gebäude ab, da diese selten von Architekten entworfen werden bzw. deren Design dann schützenswert erscheint. In Österreich ist die urheberrechtliche Verwertung von prominenten Hausfassaden etwa mit Postern oder Bildern in Fotoblogs gedeckt. Eher relevant für solche Drohnenaufnahmen sind Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) und Wahrung der Privatsphäre. Man darf keine identifizierbaren Personen (ohne deren Einverständnis) oder z.b. Autokennzeichen abbilden. Dies ist aber bei solchen Luftpanoramas aus der Entfernung ohnehin nicht der Fall, ansonsten müsste man die Personen darauf z.b. verpixeln. Ich habe keine Quelle gefunden in der erklärt wird, dass das Aufnehmen von Grundstücken/Häusern/Balkonen aus der Entfernung zum Zwecke eine Panoramafotos ohne identifizierbare Personen in Österreich verboten ist.--PepponeDrohne (Diskussion) 22:39, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nummernschilder müssen ebensowenig verpixelt werden wie Gesichter von Personen. Personen sind Beiwerk, auf dem genannten Bild ist rein nichts zu erkennen, was auf Panoramafreiheit bestehen sollte. Außerdem stimmt es, daß die Panoramafreiheit in AT sehr tolerant gehandhabt wird (viel mehr als in D). Das Bild ist bedenkenlos. --M@rcela 21:45, 29. Apr. 2019 (CEST)Beantworten