LexiCan

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Hallo! Ich hab dir bei mir geantwortet. Und laß dich nicht entmutigen, aller Anfang ist schwer! Und bei Bildrechten tun sich manchmal sogar "alte Hasen" schwer. Screenshots sind eine Wissenschaft für sich; in der Regel sind sie nur zulässig, wenn die abgebildete Software unter einer freien Lizenz steht, was bei LexiCan nicht der Fall ist. Aber selbst dann gibt es Haken und Ösen. Gruß, Fritz @ 22:20, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Antwort bei mir. --Noddy93 23:29, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten