Tribular

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Ich halte nochmals fest: Ausser der IP und Benutzer:Joker0212 weiter oben, nutzte/nutzt niemand diese Marke in der Wikipedia, wie sie im gelinkten Dokument beschieben waren. (Lese oben. Leider führt nun dieser Link auch ins Lehre! Nichts ist nachvollziehbar.) Wenn nicht bekannt ist, was die Forderung ist, kann ihr auch nicht entsprochen werden. Wo ist bitte festegehalten, wie diese "eindeutige Darstellung oder Zuordnung" zu erfolgen haben soll? --Thomei08   15:46, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo,

In der vorangegangenen Kommunikation (siehe unten) haben wir das bereits darauf hinwiesen, das CONTI/ REMINC als Inhaber der Marke im Text oder in einer Fussnote genannt werden muss. Den Link zum Dokument in Dropbox(TM)ist wieder entfernt worden, kann aber bei Bedarf noch einmal zugestellt werden.

Ein entsprechender Wortlaut könnte wie folgt aussehen:

"TRILOBULAR(R) ist ein durch REMINC, Research, Engineering and Manufacturing INC., eingetragenes und registriertes Markenzeichen."


"Bzgl. des Artikels "Trilobular" möchten wir, CONTI Fasteners AG Baar/ Schweiz; REMINC Middletown/ US, darauf Hinweisen, das das Wort "TRILOBULAR(R)" ein eingetragenes Markenzeichen von RESEARCH ENGINEERING & MANUFACTURING (REMINC), Inc., 55 Hammarlund Way, Tech II, Middeltown, Rhode Island, US, ist und als ein solches auch dargestellt werden muss. Ist das Anfügen eines (R) an das Wort nicht möglich, so muss im Artikel REMINC/ CONTI als Inhaber der Marke genannt werden.

Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, das die dargestellte Abbildung der TRILOBULAR(R) Geometrie, durch unserer Firma, CONTI Fastener AG Baar/ Schweiz, erstellt wurde und dies ebenfalls im Artikel bzw. in den Detaildaten zum Bild erwähnt werden muss. Belegt werden kann dies von uns, durch verschiedene von uns erstellte, veröffentlichte und mit einem copyright versehene Präsentationen.

Mit besten Grüsse

Matthias Jokisch (nicht signierter Beitrag von 46.14.44.166 (Diskussion) 12:10, 13. Apr. 2012 (CEST))

   Hi, hier geht es um das Adjektiv und wenn man mal so ein bisschen rumguckt, gibt es doch ziemlich viele Hersteller, die sich erlauben ein Produkt in trilobularer Form herzustellen und das auch so zu bezeichen... Habt Ihr die Geometrie als Markenzeichen eingetragen, wohl nicht. Und Dein geschütztes Markenzeichen hat ausser Dir auf dieser Diskseite niemand verwendet, oder? --He3nry Disk. 12:23, 13. Apr. 2012 (CEST)
   Dann würden diverse grosse Firmen illegal handeln! Siehe: [1] (Technische Informationen, Seite 54), [2], [3]... Ich denke nicht, dass sich Firmen wie Bossard solche URV erlauben könnten. --Thomei08 ich bin ein Kiwi 14:12, 13. Apr. 2012 (CEST)


Hallo Thomei08, hallo He3nry,

Auf die Antworten nehmen wir wie folgt Stellung: TRILOBULAR® ist eine von REMINC, Research Engineering and Manufacturing Inc., Middletown RI/USA offiziell registrierte Trademark. REMINC hat die Rechte an der Trademark an ihre Schwestergesellschaft CONTI für die Verwendung innerhalb Europas und anderen Regionen weiter lizenziert. Die offzielle Registrierungs-Nummer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien lautet 000668566, gelisted in Klasse 6 (Befestigungsschrauben aus Metall) in verschiedenen Ländern Europas inklusive Deutschland. Wir können das entsprechende Dokument gerne zustellen, falls das erwünscht ist.

Es ist korrekt, dass unsere Trademark im Deutschen dekliniert werden kann und als solche dann auch als trilobulare Form oder trilobulare Geometrie geschrieben wird. Die korrekte Schreibweise ist jedoch „TRILOBULAR®“ Form. Wir weisen unsere deutschsprachigen Hersteller auch auf diesen Umstand hin, was verstanden und akzeptiert wird. Als Inhaber der Trademark „TRILOBULAR®“ sind wir verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte auf eine korrekte Nutzung des Wortes hinzuweisen. Wir können in den allermeisten Fällen belegen, dass wir unsere diesbezüglichen Rechte an der Trademark durchsetzen. Entsprechende Schreiben können wir gerne vorlegen, sollte das notwendig werden. Dass uns und vielen anderen Firmen dies im Zeitalter des Internets nicht immer zeitnah gelingt, überrascht niemanden und wird auch verstanden. In Veröffentlichungen wie von Thomei08, in welchem die deklinierte Form unserer Wortschöpfung und Trademark „TRILOBULAR® benutzt wird, muss jedoch der Hinweis gemacht werden, dass TRILOBULAR® eine durch REMINC, Research Engineering and Manufacturing Inc. registrierte Trademark ist. Es liegt uns daran, diese Angelegenheit gütlich beizulegen, was durch den entsprechenden Vermerk getan werden kann. Wird der entsprechende Hinweis nicht vorgenommen, würden wir „Wikipedia" leider mit rechtlichen Mitteln dazu bringen müssen, diesen Eintrag zu löschen.

Wir bitten daher höflich, eine entsprechende Anmerkung nachträglich noch vorzunehmen und bedanken uns im Voraus für das Verständnis."

--Joker0212 (Diskussion) 16:24, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Na endlich! Was denkst du eigentlich, dass wir raten können? Glücklicherweise ist in der Wikipedia jederzeit nachvollziehbar, wer was und wann geschiebten hat. Deshalb empfinde ich es etwas dreist, jetzt alles so aussehen zu lassen, als wäre klar gewesen wie die Erwähnung zu erfolgen hat, zumal man dazu im Internet nichts zu finden kann.
Wie dem auch immer sei, ich werde das mal einbauen im Artikel. Ich wäre froh um ein Feddback ob dies so in Ordnung ist. --Thomei08   16:38, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
PS: Könntest du bitte eine Bestätigung an permissions-de@wikimedia.org senden, wenn jetzt alles OK ist. Dann haben wir etwas mehr Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit. DANKE! --Thomei08   17:13, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Matthias
Könntest du bitte bestätigen, dass jetzt alles in Ordnung ist, nach deiner Meinung? Sonst wird es schwierig werden, den Eintrag lange so zu verteidigen wie er jetzt ist. Jemand hatte schon versucht ihn zu ändern. Lese hier: 10349296. Ohne eine solche Bestätigung wird niemand den von dir verlangten Hinweis vor der Bearbeitung schützen wollen. Er wird also ohne klare Bestätigung bald wieder verschwinden. --Thomei08   20:16, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten