Hallo

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Schön, daß du den Anmeldeknopf gefunden hast, jetzt kann ich dich gleich zutexten ;-) Das neue Tabellenlayout von heute früh ist eine deutliche Verbesserung. Zum TAE-Artikel habe ich aber noch 'ne Frage: Wie war das damals mit den zugelassenen Endgeräten? Das Liberalisierunggsgesetz galt ab 1989, aber frühestens ab ca. 1992/93 (oder noch später) konnte jedes käuflich zu erwerbendes Gerät legal angeschlossen werden. Eine FTZ/ZZF/BZT-Nummer war dann nicht mehr erforderlich. Gibt's heutzutage nur noch eine "Bauartzulassung" zum "in Verkehr-bringen" oder ...?

Und zu etwas anderem: Hältst du den Artikel Benutzer:Grixlkraxl/JiY(ST)Y als 10BaseT in irgendeiner Form für rettbar? Er hat schon eine Löschdiskussion hinter sich. Vielleicht schreibst du dort mal was dazu. Ist aber nicht eilig. --grixlkraxl 12:50, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hmmm, das CE-Zeichen alleine kanns nicht sein. Damit erklärt der Hersteller EU-Konformität bzgl. elektrischer Sicherheit, EMV und sowas. Prinzipiell kann z.B. ein analoges Telefon nie in ganz Europa gleichzeitig zugelassen sein, weil die Netzparameter verschieden sind (nicht nur die Steckdosen). In einer Bedienungsanleitung steht heutzutage z.B. sowas:

"Dieses analoge Telefon entspricht den grundlegenden Anforderungen der R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und ist geeignet zum Anschluss und Betrieb des auf dem Telefon und/oder der Verpackung angegebenen Mitgliedstaates. Die Konformitätserklärung befindet sich am Ende dieser Bedienungsanleitung. Die Konformität des Telefons mit der obgenannten Richtlinie wird durch das CE-Zeichen bestätigt." Jjeka 20:19, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nach meinem(!) Verständnis reicht dann also das CE-Zeichen zur Zulassung, weil damit die "Konformität" bestätigt und "am Ende d(er) Bedienungsanleitung" einsehbar ist. Folglich ersetzt das CE-Zeichen die FTZ/ZZF/BZT-Nummer. Die erwähnte Richtlinie ist noch zu ergänzen (wenigstens mit Weblink). Auch Telefone aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Schweiz ;-) sind legal anschließbar, wenn sie denn ein CE-Zeichen haben. Noch Fragen? --grixlkraxl 23:02, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nachtrag
Der Artikel CE-Kennzeichnung ist ziemlich gut (lies: nicht ganz falsch), im Gegensatz zu anderen. Dort könnten wir uns mal klar werden, worum es überhaupt gehen soll. Überwintern wird das Teil jedenfalls nicht bei mir. --grixlkraxl 23:41, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Aus einer Bedienungsanleitung von Siemens von 2000:

"Dieses Gerät wurde europaweit zur Anschaltung ... an das öffentliche Fernsprechnetz zugelassen gemäß der Entscheidung 1999/303/EG der Kommission. Aufgrund der bestehenden Unterschiede ... jedoch keine Gewähr für einen erfolgreichen Betrieb ..."

In einer neueren Bedienungsanleitung habe ich glaube ich tatsächlich wieder das Wort "Zulassung" in Verbindung mit "Bundesamt" gelesen. Wird sich wohl irgendwann aufklären lassen. Für den TAE-Artikel ist das wohl nicht dringend und möglicherweise ein neues Thema. Übrigens, es gibt für Europa mindestens 10 verschieden Spezifikationen für DSL-splitter, die auf den unterschiedlichen Netzparametern beruhen (zuzüglich diverser Steckervariationen). Und ich bin halbwegs überzeugt, daß es in Deutschland unzulässig ist, einen falschen DSL-Splitter zu verwenden, auch wenn dieser „funktionieren“ würde.
Jjeka 08:07, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Noch ein Zitat von einem Telefon von 2006:

"Dieses Gerät ist für den analogen Telefonanschluss im deutschen und luxemburgischen Netz vorgesehen. Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt. Hiermit erklärt die Siemens Home and Office Communication Devices GmbH & Co. KG, dass dieses Gerät den grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EC entspricht."

Es ist also nicht die Rede von "zugelassen", sondern von "vorgesehen".
Jjeka 11:05, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Eisenbahnunfall von Braz 2010

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Hallo, könntest Du das Bild mit der Bremskupplung im Rahmen auf Seite 17 des Untersuchungsberichts in die Commons stellen ? Es stammt aus einem öffentlich zugänglichen Dokument einer Behörde. Ich versuchte das vor Monaten schon mal, konnte aber die Lizenz-/Urheberrechtserfordernisse nicht wikikonform angeben, und es wurde nach einer Woche aus den Commons gelöscht. Ich finde die kuriose Art, wie die Bremskupplung im Rahmen festklemmte, für den Artikel sehr wesentlich. Sowas passiert, wenn überhaupt, wirklich nur in astronomischen Zeitabständen ein zweites Mal. Das Bild sollte im Abschnitt "Ursache" eingebaut werden. Rechtlich möglich ist es offenbar, denn das oberste Bild im Artikel (Luftaufnahme) stammt auch aus diesem Bericht. Was die Einleitung betrifft: Natürlich war das schlaffe Anziehen der Klemme die Ursache für das ganze Schlammassel, und belegt wird das ja durch dem Bericht. Aber ich mag keinen Streit ("Edit-War") übers Internet. Daß die Altschienen "vorschriftsmäßig" im Gleis lagen, ist übrigens umstritten.--32-Fuß-Freak (Diskussion) 23:10, 6. Apr. 2022 (CEST)Beantworten