Geltung eines Tarifvertrags Bearbeiten

Hallo, Heimatpost! Jeder Tarifvertrag hat am Anfang eine Regelung zum räumlichen und persönlichen Geltungsbereich. Üblicherweise gilt für den "persönlichen" Geltungsbereich, dass er für alle Arbeitnehmer gilt, die nicht leitende Angestellte sind.

Das Tarifvertragsgesetzt bestimmt jedoch, dass ein TV nur für Mitglieder der tarifvertragsschließenden Parteien gilt. VW hat mit der IGM einen Haus-TV abgeschlossen. Also gilt er für VW und für die ArbeitnehmerInnen bei VW gilt er per Gesetz zunächst nur für Mitglieder der IGM.

Die Geltung eines TV für tatsächlich alle ArbeitnehmerInnen kann nur über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärrung des zuständigen Ministeriums erfolgen. Das ist im Fall eines Haustarifvertrags eher unwahrscheinlich (und wenn ja, dann wäre das auch belegbar).

Darüber hinaus können TV (auch Haus-TV) über eine Verweisklausel in den Arbeitsverträgen als geltendes (Indidual-)Recht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das ist zwar sehr wahrscheinlich, dass das auch im Fall von VW Baunatal für alle Arbeitnehmer so üblich ist, aber das muss nicht so sein. Da es nicht beweisbar/belegbar ist, ob bei VW Baunatal in allen Arbeitsverträgen von "normalen" Arbeitnehmern eine solche Verweisklausel enthalten ist, ist deine Änderung zwar wahrscheinich, aber nicht belegbar. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 22:12, 5. Dez. 2023 (CET)Beantworten

PS: Nach den Regeln der WP hast du bereits WP:Editwar begangen. Nach einer begründeten Rücksetzung eines Edits wäre vor einer erneuten Änderung die strittige Frage vor einer Neueinsetzung auf der Diskussionsseite des Artikels zu klären. --Horst Gräbner (Diskussion) 22:15, 5. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Artikel war formal richtig, Verzeihung!
Im TV steht tatsächlich:
„§1 ETV Geltungsbereich
[…]
§1.2 für alle Beschäftigten, die unter die […] fallen und Mitglied der IG Metall sind“
Gehandhabt wir das natürlich anders und alle (ohne Management) werden eingruppiert und gleich bezahlt… --Heimatpost (Diskussion) 11:45, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Danke für deine Bemühungen! --Horst Gräbner (Diskussion) 14:14, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten