Urheberrechtsproblem mit mindestens einem deiner Bilder

Bearbeiten

Hallo Detlef Berntzen, vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.
Leider fehlen bei

noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, werden derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht. Bevor du die Informationen ergänzt, lies dir bitte unbedingt zuerst die „FAQ zu Bildern“ durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung setze bitte eine passende Lizenzvorlage aus den Lizenzvorlagen für Bilder.

{{Information
|Beschreibung     = 
|Quelle           = 
|Urheber          = 
|Datum            = 
|Genehmigung      = 
|Andere Versionen = 
|Anmerkungen      = 
}}
  • Beschreibung: Was stellt die Datei dar? (Was ist auf dem Foto zu sehen und wo wurde es aufgenommen?)
  • Quelle: Woher stammt die Datei, bzw. das was die Datei zeigt?[1] (z. B. eine URL oder „selbst fotografiert“)
  • Urheber: Wer hat sie erstellt, bzw. wer hat den Inhalt angefertigt?[2] (wenn du Urheber bist, deinen Benutzernamen eintragen oder mit ~~~~ signieren)
  • Datum: Wann ist die Datei entstanden und falls zutreffend wann wurde sie erstveröffentlicht? (Nicht das Hochladedatum eintragen!)
  • Genehmigung (frei lassen): Wenn die Datei nicht dein eigenes Werk ist, lasse unbedingt den Urheber die Erlaubnis zur Verwendung an permissions-de@wikimedia.org senden,[3] dabei sollte der Dateiname genannt werden. Der Support trägt dann hier die Freigabe ein.
  • Andere Versionen (nur ausfüllen, wenn andere Versionen hochgeladen wurden, ansonsten frei lassen): Wie lautet der Name für eine andere Version dieser Datei?
  • Anmerkungen (nur ausfüllen, wenn du etwas anmerken willst, ansonsten frei lassen): Sonstige Anmerkungen
  1. Anm. zur Quelle: Werden Bilder mit einem Graphikprogramm ab- oder nachgezeichnet, so muss die Quelle des Ursprungsbildes angegeben werden.
  2. Anm. zum Urheber: Bitte beachte, dass beim Abzeichnen oder Fotografieren eines urheberrechtlich geschützten Gegenstandes das damit verbundene Urheberrecht unvermindert fortbesteht. Daher ist in einem solchen Fall die Genehmigung desjenigen einzuholen, der das Urheberrecht an dem Ursprungsgegenstand besitzt. Dazu bitte die Seite Bildrechte lesen.
  3. Anm.: Eine Vorlage für die Freigabe findest du hier

Falls du Probleme und/oder noch Fragen dazu hast, stehe ich dir gerne auf meiner Benutzerdiskussionsseite zur Verfügung.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung.

Bitte schreibe mit auf meine Diskussionsseite von wann dieses Buch ist und wann der Autor gestorben ist. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 08:18, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo! Bei folgenden Bildern gibt es meiner Meinung nach Probleme:
Wer ist jeweils der Urheber? Ist er unbekannt, so müssen die Bilder mind. 100 Jahre alt sein, da Schöpfungshöhe sicher gegeben ist. Ist er bekannt, dann muß er der Veröffentlichung zustimmen oder mind. 70 Jahre tot sein. Bitte trage die fehlenden Informationen nach oder stelle gegebenenfalls selbst einen Löschantrag durch einfügen von {{Löschen}} ''Irrtümlich von mir hochgeladen'' -- ~~~~. Schöne Grüße, Noddy93 01:34, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo Noddy93, ich halte die veröffentlichten Bilder für Lichtbilder mit einer Schutzfrist von 50 Jahren. Da die Veröffentlichungen aller angesprochenen Bilder länger zurückliegen, sehe ich kein Problem. Die meisten stammen zudem aus amtlichen Führern, also aus amtlichen Veröffentlichungen. --Detlef Berntzen 18:09, 12. Nov. 2006 (CET) Gruß Detlef BerntzenBeantworten

Hi! Bitte lies Dir WP:BR durch. Der Urheber muß mind. 70 Jahre tot sein. --Noddy93 20:47, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Lieber Noddy, diese Bitte ist leider kein Beitrag zur Diskussion. Den Wiki-Beitrag habe ich gelesen. Daher habe ich z.B. auf die Lichtbildeigenschaft hingewiesen. Wenn die Ansicht besteht, die gescannten Werke sind Lichtbildwerke und unterstehen dem Grundsatz 70 Jahre pma, so lasse ich mich gerne belehren. Ebenso würde ich mir wünschen, zu amtlichen Bekanntmachungen (§ 66) eine Stellungnahme zu hören. Oder sonst einen konstruktiven Hinweis, der es ermöglicht, die Bilder dort zu belassen, wo sie sich jetzt befinden (wie wäre es, mit der Anonymität der Veröffentlichung zu argumentieren?).
Gruß --Detlef Berntzen 17:35, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Hallo Detelef! Ich denke schon, daß es sich bei den Bildern um Lichtbildwerke und nicht Lichtbilder handelt:
Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind.
und
Für den einfachen Lichtbildschutz verblieben demnach (von Zufallsfotos infolge eines versehentlichen Auslösens der Kamera abgesehen) nur technische Fotos, bei denen jeder Fotograf mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen dasselbe Ergebnis, nämlich eine technisch einwandfreie Wiedergabe, erzielen müsse (also etwa Reproduktionen von Gemälden, Fotos von Maschinen, Fotos für die Verbrecherkartei, kartografische Luftaufnahmen und - im Regelfall - Passbilder aus Fotoautomaten). (aus Lichtbildwerk)
Soweit ich das mitgekriegt habe, wird hier bei Wikipedia oft übervorsichtig gehandelt und Bilder werden auch abgelehnt, die nach deutschem Recht erlaubt wären - sicher ist sicher.
Ob ein amtlicher Führer zu den nach § 5 Abs. 1 UrhG nicht urheberrechtlich geschützten amtlichen Werken zählt, wage ich zu bezweifeln.
Bevor ich allerdings hier noch weiter rumspekuliere: Frage am besten auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte nach. Da sitzen Leute mit wirklich Ahnung, deren Antworten normalerweise verbindlich sind.
Ich hoffe, das hat Dir jetzt mehr weitergeholfen. ;) Schöne Grüße, Noddy93 18:37, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten