Hallo D-Generated, Dein Bekannter hat im Prinzip recht. Soweit ich weis, konnten die Beamten der DB und der Post bei der Umwandlung in die AG wählen, ob sie den Beamtenstatus aufgeben wollten oder nicht. Bei denen, die den Status behalten haben, ruht der so lange, wie sie als Angestellte in der AG tätig sind. IMHO sind sie "ausgeliehen". Wenn die AG die wieder loswerden will, hat der Bund die wieder zu bezahlen. --Pelz 21:58, 26. Nov 2005 (CET)