Benutzer Diskussion:Bdk/CheckUser/Anforderungen

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Poupou l'quourouce in Abschnitt anforderungen an technisches verständnis

Weitere Anforderungen Bearbeiten

Das ist alles richtig, was auf der Benutzerseite zu lesen ist. Ich stimme dem voll zu. Was allerdings nicht auf der Seite steht, ist, dass darüber hinaus als Anforderung für die zusätzlichen CU-Bearbeiter stillschweigend eine gewisse intellektuelle Befähigung und ein analytisches Denkvermögen vorausgesetzt werden sollten. Ein CU-Beauftragter sollte dann auch noch in der Lage sein, das Wesentliche kurz und prägnant niederzuschreiben. Eine korrekte deutsche Schriftsprache wird ebenfalls vorausgesetzt. Eloquenz ist wünschenswert, aber nicht erforderlich. Das hört sich jetzt komisch und überheblich an, ist es aber nicht. Es spiegelt nur das Profil wider, das nötig ist, um nach außen hin ernst genommen und um dem Amt gerecht zu werden. --pincerno 02:18, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Um das mit dem analytischen Denkvermögen etwas zu konkretisieren: Da die Bewertung der in den Anträgen vorgebrachten Indizien und der Abfrageergebnisse statistische Schlussfolgerungen beinhaltet (bewusst oder unbewusst), ist ein gewisses Gefühl für Wahrscheinlichkeiten und vor allem ein Bewusstsein für mögliche Fehlschlüsse (vgl. Prosecutor's fallacy) wichtig. In Bdks Formulierung "Wissen um im Detail u.U. begrenzte Aussagekraft" kommt das bereits ein wenig zum Ausdruck. Grüße, HaeB 03:27, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hallo pincerno, erstmal Danke für Deinen Kommentar. Er ist durchaus zutreffend, insbesondere bzgl. „stillschweigend voraussetzen“. Klar, dass solche Fähigkeiten ebenfalls dazu gehören, wie übrigens noch einige mehr. Allerdings dürfte vieles genauso für Admins oder andere „Zusatzfunktionen“ gelten, das sehe ich nicht unbedingt CU-spezifisch.
Und wenn ich die von Dir explizit genannten Punkte (intellektuelle Befähigung, analytisches Denkvermögen, deutsche Schriftsprache, Eloquenz) selbst vorgegeben hätte, würde ich sie mir doch nur indirekt selbst bescheinigen. – Nee, besser nicht ;-)
Abgesehen davon, das solche Selbstzuschreibungen selten gut ankommen (ein gängiger Kommentar würde dann doch nur „überheblich“ lauten), wäre das – bei aller Selbstbeweihr… ähh -kritik – nicht reichlich vermessen? Beispielsweise würde ich nicht so weit gehen, und von vornherein jemanden für ungeeignet zu erklären, nur weil er, warum auch immer, nicht mit „korrekter deutscher Schriftsprache“ daher kommt (dafür kann es diverse gute Gründe geben, die ich keineswegs als Ausschlusskriterien betrachte).
Vielleicht an dieser Stelle noch eine Anmerkung, die ich ebenfalls nur ungerne auf die Vorderseite packen würde, weil sich der Punkt nur schlecht in nicht „irgendwie arrogant“ klingende Worte verpacken lässt: Es gibt da einige, ähem, i.w.S. Charaktereigenschaften, die bei den meisten CU-Tätigkeiten als positiv zu bewerten sind: z.B. Bedachtheit, Sorgfalt, Umsicht (siehe z.B. „bewusstes Vermeiden von Schnellschlüssen“ auf der Vorderseite), eine i.A. „erwachsene“/„reife“ Persönlichkeit (ja, ich weiß, klingt doof) und natürlich sowas wie möglichst geringe Korrumpierbarkeit/hohe Unabhängigkeit. Dies sind jedoch Eigenschaften, die in einem Schriftmedium, in dem sich u.a. auf Grund der schieren Größe nur die wenigsten Leute persönlich kennen, letztlich schwierig einzuschätzen oder gar nachzuprüfen sind.
<abschweif> An einem bestimmten Punkt kommt man also nicht umhin, aus nur schwarz auf weiß getippten Wortbeiträgen auf die Eignung des Schreibenden zu schließen; und bei Bejahung der Eignungsfrage landet man dann automatisch bei einer Form reichlich unpersönlichen aber virtuellen „Vertrauens“. Übrigens: Das mir hier von meist wildfremden Menschen entgegengebrachte Vertrauen in Bezug auf CU (gerade bei etlichen Mailanfragen) ist mir oft selbst nicht ganz geheuer; zumindest ich hab dieses Vertrauen in vergleichbare Einrichtungen leider nicht bzw. nur sehr selten. </abschweif>
So, genug CU-Text geschrieben für heut'. Ich bin gespannt auf weitere Anmerkungen :-) --:bdk: 21:20, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

anforderungen an technisches verständnis Bearbeiten

was imho bei den anforderungen noch völlig fehlt, ist ein verständnis der zu überprüfenden technischen zusammenhänge. wie "macht man" checkuser? was muss man über IP-adressen, offene proxys, wechsel von IPs, wahrscheinlichkeiten etc wissen? imho sind diese kenntnisse fast wichtiger als die intellektuellen voraussetzungen, die von einer grossen zahl von wikipedianern imho mühelos erfüllt werden.--poupou review? 16:42, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Das sehe ich nicht so. Technisches kann man leicht lernen, wenn man die intellektuellen Voraussetzungen erfüllt, umgekehrt geht das nicht. --Tinz 17:32, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
@poupou: Sowas ist genau mit „hinreichende Kenntnisse bzgl. IP-Datenauswertungen, Erkennen von OpenProxies, Ausmachen von IP-Ranges usw., Wissen um im Detail u.U. begrenzte Aussagekraft“ doch gemeint. Überlesen?
@Tinz: Yup, das ist wahr. Auch ich habe bei CU noch was dazugelernt, keine Frage. --:bdk: 17:57, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
@bdk. in der tat: überlesen. @tinz aber ohne gewisse grundkenntnisse wird man es nicht wagen, zu kandidieren. ich jedenfalls würde es nicht.--poupou review? 18:28, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten