Benutzer Diskussion:BVK/neu

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Quedel

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existiert ein Wikipedia-Artikel.


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Bitte „Datei:Phantombild des Gentlemen-Räubers.jpg(Lösch-Logbuch • Versionsgeschichte) wiederherstellen.
Begründung:

Das Phantombild ist von einer Behörde erstellt worden und darf hier als amtliches Werk abgebildet werden. Es darf sogar weiterverwendet werden, es darf nur nicht verändert werden.
Wir haben hier zigtausende Logos, die ausschließlich für den betreffenden Artikel verwendet werden und deren weitere, "freie" Verwendung außerhalb der Wikipedia noch nicht einmal erlaubt ist. Wir haben zigtausende amtliche Werke wie Landeswappen, Landesflaggen etc. pp. in den Artikeln deren weitere, "freie" Verwendung außerhalb der Wikipedia ebenfalls noch nicht einmal erlaubt ist. Das stößt auf keinerlei Probleme. Es gibt nun einmal Dateien, die für Artikel von Bedeutung sind und keine freien Inhalte aufweisen. Solange dies auf der Bildbeschreibungsseite deutlich gemacht wird – und das ist sowohl bei den Logos als auch bei den amtlichen Werken der Fall, siehe beispielsweise hier oder beispielsweise hier – gibt es da keinerlei ersichtliche Probleme. Das obige Phantombild ist ebenfalls von einer Behörde erstellt und darf hier als amtliches Werk abgebildet werden. Es darf, im Gegensatz zu den obigen Beispielen, sogar weiterverwendet werden, es darf eben nur nicht verändert werden. Die Einschränkungen sind sogar noch geringer als bei Logos oder anderen, hier abgebildeten amtlichen Werken. Die Löschung ist daher in keiner Weise nachvollziehbar. --BVK 00:34, 17. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt kein Lizenzproblem. Das Phantombild ist gemäß § 5 Abs. 2 UrhG ein amtliches Werk und als solches gemeinfrei. Es darf von jedem weiterverbreitet und weiterverwendet werden. Es gibt lediglich die Einschränkung, es nicht zu verändern.

… vorlagen mit einbauen … Die Einschränkungen bei Landeswappen, Siegeln oder Logos sind noch viel restriktiver als beim vorliegenden Phantombild. Es besteht daher überhaupt keine Veranlassung

Hinweis meinerseits: Das Phantombild ist kein amtliches Werk, da nicht in einem amtlichen Werk veröffentlicht. Es ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk, was nach §45 UrhG durch die Justiz verwendet wurde. Es ist nicht gemeinfrei, da es kein Werk i.S.v. §5 UrhG darstellt. Wenn du anderer Meinung bist, darfst du gerne den leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom Gegenteil überzeugen (nein, der bin ich nicht, ich hab diesen nur angefragt eben wegen diesem Bild). -- Quedel 16:04, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Die Tötungsdelikte an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens am 2. November 1987 waren die ersten und bisher einzigen tödlichen Angriffe auf Polizeibeamte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland während einer Demonstration. Der damals 33-jährige Andreas E., ein militanter Autonomer, hatte aus einer Versammlung heraus gegen die seinerzeit bereits seit drei Jahren in Betrieb genommene Startbahn West 14 Schüsse aus einer Pistole auf Einsatzkräfte der hessischen Bereitschaftspolizei abgefeuert. Ein 43-jähriger und ein 23-jähriger Polizeibeamter starben, sieben weitere wurden durch die Schüsse teilweise schwer verletzt. In der Folge brach die Protestbewegung gegen die Startbahn West auseinander und sollte über Jahre hinweg nicht mehr erstarken. Im Februar 1989 begann der sogenannte Frankfurter Startbahnprozess. Er endete nach zwei Jahren im März 1991. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Täter wegen Totschlags zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe; nach Verbüßung von zwei Dritteln wurde er im Oktober 1997 aus der Haft entlassen.  – Zum Artikel …

aktuell:

Die Tötungsdelikte an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens am 2. November 1987 waren die ersten und bisher einzigen tödlichen Angriffe auf Polizeibeamte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland während einer Demonstration. Der damals 33-jährige Andreas E., Mitglied einer militanten Gruppe, feuerte aus einer Versammlung gegen die damals bereits seit drei Jahren in Betrieb befindliche Startbahn West heraus mit einer Pistole 14 Schüsse auf Einsatzkräfte der hessischen Bereitschaftspolizei ab. Ein 43-jähriger und ein 23-jähriger Polizeibeamter starben, sieben weitere wurden durch die Schüsse teilweise schwer verletzt. In der Folge brach die Protestbewegung gegen die Startbahn West auseinander und sollte über Jahre hinweg nicht mehr erstarken. Im Februar 1989 begann der sogenannte Frankfurter Startbahnprozess. Er endete nach zwei Jahren im März 1991. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Täter wegen Totschlags zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe; nach Verbüßung von zwei Dritteln wurde er im Oktober 1997 aus der Haft entlassen.  – Zum Artikel …