Urheberrechtsverletzung

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Hallo Animungo,

da Du die Unterseite im BNR Benutzer:Animungo/LJC angelegt hast und die entsprechende Webseite [1] als "Verursacher" Dein Pseudonym angibt, nehme ich an, dass Du hinter der IP steckst, die den Artikel Landesjugendchor Brandenburg angelegt hast.

Ich weise Dich daher darauf hin, dass Du nicht einfach woanders verwendete Texte in die Wikipedia einstellen kannst – selbst, wenn Du sie selbst geschrieben hast. Es stellt nämlich eine Urheberrechtsverletzung dar, und so etwas ist mit den Grundprinzipien der Wikipedia unvereinbar. Man könnte Dir sonst entweder unterstellen, dass Du für die LJC-Webseite aus der Wikipedia geklaut hast (ohne Urheber und Verweis darauf), oder anders herum, dass Du geschützte Werke, die nicht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz 3.0 stehen, hier eingestellt hast. Beides ist unzulässig.

Ich habe etwas Mühe hineingesteckt, den Inhalt zu erhalten, aber den Text an sich umzuschreiben, und lade Dich ein, daran mitzuarbeiten. Schau Dir bitte den Wikipedia-Eintrag des LJC Niedersachsens an – wäre eine Chronologie wie dort nicht auch für den LJC Brandenburg machbar? -- Gut informiert 18:28, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo "Gut informiert",
das war mir in der Tat nicht bewusst, als ich den Artikel für die Wikipedia eröffnet habe. Wäre es denn zulässig, wenn ich die entsprechenden Texte auf unserer Webseite unter die Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz 3.0 stellen würde?
Ansonsten würde ich sobald ich Zeit finde, die von dir angepassten Texte, wie du vorgeschlagen hast, ein bisschen erweitern.
Danke für den Hinweis! -- Animungo 11:41, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ja, das wäre in der Tat ein möglicher Weg. Ich bin kein Rechtsexperte, aber das Problem, das ich im Moment sehe, ist die alte Henne-Ei-Sachlage. Man kann inzwischen nicht mehr zweifelsfrei feststellen, ob Du nun aus der Wikipedia abgeschrieben hast oder einen unfreien Text hier eingestellt hast.
Wenn man einen Text für die Wikipedia schreibt, ist er automatisch unter der entsprechenden Lizenz veröffentlicht, d.h. wenn Du ihn dann gleichzeitig auf der LJC-Webseite verwendest, musst du dort auf die Autoren des Textes und auf die Lizenz verweisen, um die Weitergabe zu gleichen Bedingungen zu realisieren. Das gilt entsprechend auch dann, wenn Du ein Programmheft mit genau diesen Texten druckst (auch dort dann der Hinweis auf die Wikipedia bzw., dass dort die Autorenliste eingesehen werden kann, und der Hinweis auf die Lizenz). -- Gut informiert 15:14, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten