Gedinge ist die Bezeichnung für Akkordarbeit im Bergbau.
Im Gegensatz zur Arbeit über Tage, z.B. in Werkstätten oder auf Baustellen war eine direkte Überwachung der Arbeitsleistung der Belegschaft im Bergbau unter Tage nicht möglich. Es bildete sich deshalb schon im 15. Jahrhundert eine spezielle Form der Entlohnung aus, das Gedinge. Der Arbeiter oder die Arbeitsgruppe wird bezahlt nach erbrachter Leistung, z.B. der Anzahl der Förderwagen oder den aufgefahrenen Streckenmetern.
Das Gedinge wird individuell zwischen Belegschaft und Betriebsleitung ausgehandelt
[[Kategorie:Bergbau]] [[Kategorie:Arbeitsrecht]]