1. Für die Formatierung von Geburts- und Sterbedatum in biographischen Artikeln können sowohl die genealogischen Zeichen „*“ bzw. „†“ als auch die Abkürzungen „geb.“ bzw. „gest.“ verwendet werden.
  2. Änderung einer bestehenden Formatierung ist von Ausnahmen abgesehen unerwünscht.

Ausnahmen sind:

  1. Wurde die betreffende Person belegbar mit einem christlichen Ritus bestattet, so ist eine Änderung von „geb./gest.“ nach „*/†“ zulässig.
  2. Wurde die betreffende Person belegbar nicht nach christlichen Ritus bestattet, so ist eine Änderung von „*/†“ nach „geb./gest.“ zulässig.
  3. Wenn aus Ort und Zeit des Todes evident ist, dass der betreffende nach christlichem Ritus bzw. nicht nach christlichem Ritus bestattet wurde, bedarf es keines Belegs.
  4. Im Zweifelsfall bleibt es bei der bestehenden Formatierung.

Beispiele für zulässige Änderung von „geb./gest.“ nach „*/†“:

  • Photographie des Grabes zeigt ein Kreuzsymbol
  • Bestattung auf einem christlichen Friedhof oder in einer Kirche
  • Gestorben in Deutschland im 19. Jahrhundert, ohne dass es Hinweise auf eine jüdische Glaubenszugehörigkeit gibt
  • Gestorben in Spanien im 18. Jahrhundert

Beispiele für zulässige Änderung von „*/†“ nach „geb./gest.“:

  • Bestattung auf einem muslimischen Friedhof
  • Bestattung auf einem jüdischen Friedhof
  • Gestorben in Japan im 18. Jahrhundert, ohne dass es Hinweise auf eine christliche Glaubenszugehörigkeit gibt
  • Gestorben in der Antike, ohne dass es Hinweise auf eine christliche Glaubenszugehörigkeit gibt
  • Gestorben im 1. Jahrhundert v. Chr. oder früher