Regeln des einfachen kategorischen Syllogismus bezeichnen sieben Regeln, deren Befolgung notwendige Bedingungen dafür sind, im Syllogismus einen wahren Schlusssatz zu erhalten.

  • I. Im Syllogismus darf es nur drei Begriffe geben, nicht mehr und nicht weniger. Tritt ein vierter Begriff auf, so braucht kein wahrer Schlusssatz erhalten zu werden.
  • II. Der Mittelbegriff muß in mindestens einer der beiden Prämissen im vollen Umfang aufgenommen werden.
  • III. Begriffe, die in den Begriffen nicht im vollen Umfang verwendet werden, dürfen auch im Schlusssatz nicht im vollen Umfang auftreten.
  • IV. Aus zwei verneinenden Pämissen kann kein Schlusssatz gewonnen werden.
  • V. Ist eine Prämisse verneinend, so muß auch der Schlusssatz verneinend sein.
  • VI. Aus zwei partikulären Prämissen kann man mit Hilfe eines Syllogismus keinen Schlusssatz erhalten.
  • VII. Wenn eine der beiden Prämissen partikulär ist, muß auch der Schlusssatz, wenn er überhaupt möglich ist, partikulär sein.